Start Politik Lizenz zum Live-Stream: Albtraum Rundfunklizenz

Lizenz zum Live-Stream: Albtraum Rundfunklizenz

3
Die Medienanstalten verlangen von Twitch-Livestream-Kanälen wie PietSmiet eine Rundfunklizenz.
Die Medienanstalten verlangen von Twitch-Livestream-Kanälen wie PietSmiet eine Rundfunklizenz.

PietSmiet wird zum Präzedenzfall: Die Medienanstalten verlangen von den Letsplay-Stars eine Rundfunklizenz für deren Twitch-Kanal. Kosten, Risiken und Nebenwirkungen sind immens.

[no_toc]Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug über die Straßen lenken will, benötigt zwingend einen Führerschein. Wer in Flüssen und Seen fischen will, muss zunächst die – ziemlich knackige – Prüfung für einen Anglerschein ablegen. Und wer Letsplays live auf Twitch übertragen möchte, braucht … nichts, außer einem PC und einen Internet-Anschluss. Account anlegen, Kanal einrichten, loslegen.

Zumindest galt dies bis zum 21. März 2017. Dies war der Tag, an dem die Betreiber eines der reichweitenstärksten deutschsprachigen Live-Streaming-Angebote Post von den zuständigen Landesmedienanstalten in Nordrhein-Westfalen bekommen haben. Darin enthalten: die Aufforderung, für den Twitch-Kanal „PietSmiet TV“ bis spätestens April 2017 eine kostenpflichtige Rundfunkzulassung zu beantragen.

Andernfalls würde man das Twitch-Angebot von PietSmiet schlichtweg untersagen – bleibt das Angebot trotzdem am Netz, hätte dies empfindliche Bußgelder zur Folge.

Das PietSmiet-Team: Peter "PietSmiet" Smits, Jonathan "Dr. Jay"Apelt, Christian "Brosator" Stachelhaus, Dennis "Br4mm3n" Brammen und Sebastian "Sep" Lenßen.
Das PietSmiet-Team: Peter „PietSmiet“ Smits, Jonathan „Dr. Jay“Apelt, Christian „Brosator“ Stachelhaus, Dennis „Br4mm3n“ Brammen und Sebastian „Sep“ Lenßen.

Medienanstalten vs PietSmiet: Rundfunklizenz oder abschalten

Bezeichnenderweise hat die Medienanstalt es nicht bei einem persönlichen Brief an die Betreiber belassen, sondern den Fall auch noch öffentlichkeitswirksam als Pressemitteilung verbreitet. Dies lässt drei Erklärungsversuche zu:

  • Entweder soll anhand des prominenten Beispiels PietSmiet unmissverständlich klar gemacht werden, dass mit Blick auf Live-Streams andere (= strengere) Saiten aufgezogen werden – nicht zuletzt, um die eigene Unentbehrlichkeit in der Internet-Welt zu dokumentieren.
  • Oder es handelt sich um einen schlecht getarnten Hilferuf an den Gesetzgeber, dass ein antiquiertes Format wie der zugrundeliegende Rundfunkstaatsvertrag einer raschen Überarbeitung bedarf.
  • Oder beides trifft zu.

Dass es PietSmiet „erwischt“ hat, ist also kein Zufall. Man darf davon ausgehen, dass es nicht bei diesem Einzelfall bleiben wird.

Seit der Bekanntwerdung des Falles herrscht Aufruhr im Letsplay-Universum. Fans rufen zur Revolte auf und schimpfen auf die Gängelung seitens des Gesetzgebers – andere Live-Stream-Anbieter sorgen sich um mühsam aufgebaute Communities und schlichtweg die Existenz ihrer Kanäle.

Denn bei allem Idealismus geht es natürlich (auch) um Geld – schließlich beteiligt Twitch die Kanalbetreiber („Creators“) an den Werbeeinnahmen. Zudem bieten viele Kanäle kostenpflichtige Abos an, mit denen die Fans ihre Influencer unterstützen können. Und schlussendlich dient Twitch auch der Verbreitung von Marketing-Kampagnen und der Vermarktung von Fanartikeln.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Live-Streams auf Twitch und Youtube Gaming: Wer braucht eine Rundfunklizenz?

PietSmiet-Geschäftsführer Peter Smits weist in seinem Video-Statement zurecht darauf hin, dass wohl die allermeisten (semi-)professionellen Kanäle unter die Definition der Landesmedienanstalten fallen. Das kann jeder nachprüfen, indem er gedanklich die offizielle Checkliste durchgeht. Diese dient zwar nur einer „ersten Orientierung“, da jeder Kanal für sich überprüft werden muss. Allerdings genügt es eben auch schon, wenn ein Angebot …

  • … „linear verbreitet“ wird – was auf Live-Übertragungen zwangsläufig zutrifft.
  • … sich an mindestens 500 potenzielle Zuschauer gleichzeitig richtet – sprich: Wer bei Twitch oder Youtube Gaming „sendet“, fällt automatisch unter diese Regelung.
  • … „journalistisch-redaktionell“ gestaltet ist. Hierfür genügt es, wenn ein Letsplay kommentiert wird – was so gut wie immer der Fall ist.
  • …. regelmäßig oder dauerhaft auf Sendung ist. Wer Twitch ernsthaft betreibt, gewöhnt sein Publikum an einen verlässlichen „Sendeplan“ oder ein Programmschema. „Hearthstone immer mittwochs um 18 Uhr“ ist zum Beispiel genau das: regelmäßig und dauerhaft.

Es gibt also gute Gründe, warum sich Rocket Beans TV als „Internet-Sender“ frühzeitig um eine Lizenz bemüht hat.

Wer das Etikett „Rundfunk“ vermeiden möchte, müsste umgekehrt…

  • … das Angebot auf maximal 500 Zuschauer beschränken (was technisch zumindest bei Twitch und Youtube Gaming nicht vorgesehen ist)
  • … den Kanal hinter eine Paywall packen, also Pay-per-view-Gebühren verlangen
  • … auf jegliche Sende-Schemata verzichten
  • … Letsplays unkommentiert abspielen
  • … nur gelegentlich live streamen.

Nichts davon ist für die meisten Live-Streamer und ihre Communities praktikabel.

Herunterladbare On-Demand-Inhalte sind übrigens nicht betroffen: Wer Youtube-Videos oder Podcasts hochlädt und anbietet, fällt nicht unter die Definition von „Rundfunk“.

Keine Rundfunklizenz ohne „Unternehmens-Striptease“

Wer juristische Unsicherheit schwer erträglich findet, der kann sich natürlich um eine Rundfunkzulassung bemühen – auch bei PietSmiet befasst man sich seit einigen Tagen intensiv mit dieser Thematik. Inzwischen haben sich auch spezialisierte Kanzleien und Anwälte in Stellung gebracht, die ihre Dienste anbieten und die Live-Streamer sehr dringend bei der Zulassung begleiten wollen.

Dass das Prozedere Kosten in minimum vierstelliger Höhe verursacht, mag für erfolgreiche, gewerbliche Streamer wie PietSmiet, Gronkh oder Profi-eSportler verkraftbar sein. Doch der Weg zur Lizenz ist steinig. Bereits hinter sich gebracht hat ihn die Redaktion des Heise-Verlags („c’t“, heise.de): Weil das Team regelmäßig live im Netz von Messen und aus dem Testlabor berichtet, hat Heise eine Rundfunkzulassung beantragt – und dafür einen regelrechten „Unternehmens-Striptease“ (O-Ton) hinlegen müssen.

So hätte die Geschäftsführung polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen sowie die Verflechtungen der Verlagseigentümerfamilie offenlegen müssen. Selbstredend waren auch Gesellschafterverträge und Handelsregisterauszüge zu beschaffen.

Rundfunklizenz: Ein „Rattenschwanz“ an Nebenwirkungen

Doch selbst eine einmal erteilte Lizenz zieht einen ganzen „Rattenschwanz“ an Konsequenzen nach sich, wie es Peter Smits in seinem Statement formuliert. Gemeint sind Erklärungen und (Selbst-)Verpflichtungen, zum Beispiel mit Blick auf Werbung und Jugendschutz.

Denn als offizieller Rundfunk-Anbieter unterliegt man den gleichen strengen Bestimmungen wie jeder private oder öffentlich-rechtliche Fernsehsender in Deutschland. Heißt konkret: Es ist nicht nur ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (ViSdP) zu benennen, sondern auch ein Jugendschutzbeauftragter, der im Zweifel nicht gleichzeitig Unternehmens-Justiziar sein darf. Kleinere Angebote können sich alternativ einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen, etwa der USK – natürlich kostenpflichtig.

Für ausgespielte Werbung gelten die ohnehin bestehenden Regelungen, zum Beispiel bezüglich Product Placement, Sponsoring, Gewinnspielen oder Reklame für Produkte, die sich an Kinder richten.

Update vom 19. Januar 2018: In einer früheren Version des Beitrags war zu lesen, dass einzelne Spiele abhängig von der USK-Einstufung eines Titels erst ab bestimmten Uhrzeiten in Live-Streams gezeigt werden dürfen. Nach Einschätzung mehrerer Experten trifft dies nicht zu – weitere Informationen finden Sie in diesem Beitrag.

Rundfunklizenz für Twitch-Livestreams: Wie geht es weiter?

Seit Bekanntwerden der Causa PietSmiet findet sich ungefähr niemand, der nicht dafür wäre, das antiquierte Gesetz an die Netz-Realität anzupassen. Auch die Medienanstalten wissen natürlich um das Dilemma und fordern selbst eine „zeitnahe Anpassung der Gesetze“. Doch das bleibt vermutlich zunächst nur ein frommer Wunsch.

Jugendmedienschutz und Rundfunk sind Ländersache: Fast jedes Bundesland unterhält eine eigene Medienanstalt mit eigenen Kompetenzen, Pöstchen und Interessen. Reform-Vorhaben fallen unter die Rubrik „Steineklopfen“ – in endlosen Runden werden Richtlinien ent- und verworfen. Branchenverbände wie der BIU fordern im Vorfeld der Bundestagswahl aus gutem Grund eine umfassende Reform des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienstaatsvertrags.

Wie geht es nun weiter?

  • Die Medienanstalten werden bis auf Weiteres „die bestehenden Rechtsgrundlagen anwenden“. Sprich: Es werden heiter weiter Beanstandungen verschickt.
  • Mit jedem weiteren prominenten Live-Streamer, der ins Visier der Behörden gerät,  steigt der Handlungsdruck von Amazon (= Twitch), Google (= Youtube Gaming), Facebook und anderen Live-Streaming-Plattformen. Abhängig vom weiteren Verlauf der Debatte drohen Risiken für das Geschäftsmodell und die Perspektiven von Webvideo-Influencern, Spieleherstellern, Werbe-Vermarktern, Multichannel-Netzwerken und eSports-Veranstaltern wie der ESL.
  • Die meisten kleinen und mittelgroßen Twitch-Kanal-Betreiber dürften bis auf Weiteres die Füße still halten und darauf hoffen, dass der Lizenz-Kelch an ihnen vorüber geht. Je größer die Reichweite, desto höher das Risiko, dass die Medienanstalten aktiv werden. Wem beim gelegentlichen „League of Legends“-Streamen selten mehr als 20 Interessierte zuschauen, hat tendenziell wenig zu befürchten.

Neben reichweitenstarken Live-Streamern und Letsplayern werden auch deren Communitys bis auf Weiteres mit einer gewissen Unsicherheit leben müssen. Mittelfristig spricht alles dafür, dass neue Regelungen zur Anwendung kommen – schließlich sind Live-Streams eines DER Wachstums-Felder im Netz.

Diese Zeit wird PietSmiet nicht haben. Bis zum 30. April muss sich das Quintett entscheiden:
Entweder Lizenz-Antrag stellen und den „Rattenschwanz“ in Kauf nehmen.
Oder Angebot anpassen.
Oder abschalten.

Update vom 29. März 2017: CDU-Generalsekretär Peter Tauber hält Vorgehen der Landesmedienanstalten für „völlig verfehlt“

Einen Tag zuvor war Peter Smits noch Teilnehmer der Networking-Veranstaltung #digitalesd2025 im Berliner Konrad-Adenauer-Haus – auf Einladung von CDU-Generalsekretär Peter Tauber und in Anwesenheit von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Dem Thema Rundfunklizenz hat Tauber nun einen eigenen Beitrag auf seinem Blog gewidmet. Unter der Überschrift „Regulierungswut im digitalen Zeitalter“ geißelt der Politiker das Vorgehen der Landesmedienanstalten als „völlig verfehlt“ und „nicht zeitgemäß“. Die von der ZAK vertretene Haltung werde den Entwicklung der digitalen Gesellschaft in keiner Weise gerecht. Insbesondere im internationalen Vergleich würde sich Deutschland „selbst unnötige Knüppel zwischen die Beine werfen.“

Tauber plädiert für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Dieser Artikel wird bei neuen Entwicklungen laufend aktualisiert. Unter anderem hat GamesWirtschaft führende Plattformen um Stellungnahmen gebeten.

3 Kommentare

  1. Na ganz Toll! Habe das hier über Youtube gefunden, ist dies noch aktuell?
    Ich frage, da ich künftig Livestreams auf Twitch machen will und ich mich nun frage, was da auf mich zukommt.
    Wäre genial, wenn mir da jemand helfen könnte 🙂
    Die Livestreams werden definitiv Gaming-Streams sein mit Games wie PUBG und z.B. The Division 2

    Kann ich das nun vergessen?
    Trifft das ganze nur auf Livestreams zu oder kann ich da auch schon Probleme bekommen wenn ich Let‘s Play‘s lokal aufnehme und das geschnittene Video auf youtube hochlade?

  2. Du findest also das es kein wichtiges Thema ist? Ich sehe das wirklich mehr als Hobby, man macht das aus Leidenschaft und Spaß an der Sache und das definiert für mich ein Hobby. Man kann ja mit seinem Hobby Geld verdienen, dann macht das Hobby noch mehr Spaß, investieren ist auch kein problem aber das was die landesmedienanstalt da durchführen will ist richtiger bullshit. Meines Erachtens nach ist das persönlich und familiär, RTL oder PRO7 oder wie sie alle heißen gehen niemals auf ihre Kunden ein. YouTuber die verbringen Zeit mit ihrer Community, klar verdienen Sie durch Ihnen Geld aber das ist ja nicht alles! Sie schreiben teilweise auch privat und befreunden sich mit ihren Zuschauern das aus Zuschauern Freunde werden und das widerrum macht das ganze für mich persönlich und familiär.

  3. Verzeiht mir meine ehrlichen Worte, Ich persönlich brauchen keinen X-Ten Bullshit produzierenden Typen, der nur nochmehr von dem unsäglichen und unnützem Zeugs ins Netz bläst. Diese Leute haben sich nunmal dafür entschieden ein Geschäftsmodell zu betreiben, also müssen sie auch mit allen Konsequenzen, die damit einhergehen, klarkommen. Wenn ich sehe wie mancher sich da zum Teil aufführt und benimmt, dann muss sich niemand in unserer Gesellschaft wundern, wenn die „Zielgruppe“ verblödet, statt sich mit wichtigeren Themen auseinanderzusetzen.

    just my 2 cent

    Gruß
    Charles

Kommentarfunktion ist geschlossen.