Start Wirtschaft Saarland beschließt Werbeverbot für Aktionsware (Update)

Saarland beschließt Werbeverbot für Aktionsware (Update)

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Anke Rehlinger (SPD), Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Saarland (Foto: SPD Saar / Werner Schüring)
Anke Rehlinger (SPD), Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr im Saarland (Foto: SPD Saar / Werner Schüring)

In Saarland gilt ein Werbeverbot für Produkte des „nicht-täglichen Bedarfs“: Das Gesetz tritt am 22. Februar in Kraft.

Update vom 19. Februar 2021: Die saarländische Landesregierung unter Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) untersagt Supermärkten, Discountern und Warenhäusern für die Dauer des Lockdowns die Werbung für Waren des „nicht-täglichen Bedarfs“. Die Vorgabe gilt ab dem 22. Februar, also ab kommendem Montag.

Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro.

Meldung vom 13. Februar 2021: Die Filialen von GameStop, MediaMarkt, Expert, Euronics oder Saturn sind seit Monaten geschlossen – ebenso wie Spielwarenhändler, Modegeschäfte, Buchläden oder Parfümerien. Das hindert Supermärkte, Warenhäuser und Discounter allerdings nicht daran, ungehemmt sogenannte ‚Non-Food-Artikel‘ anzubieten – also zeitlich begrenzte Aktionsware.

In der Praxis bedeutet dies, dass Real, Aldi, Lidl, Kaufland und andere Anbieter in ihren Prospekten für Bekleidung, Haushaltswaren, Baumarkt-Produkte, Sportartikel und elektronische Geräte wie Smartphones, Fernseher, Laptops und Spielkonsolen trommeln.

Diese Ungleichbehandlung will die Regierung des Saarlands zumindest eindämmen und dadurch unnötige Kontakte im Einzelhandel vermeiden. Ab dem 22. Februar sollen Geschäfte und Discounter während des Lockdowns nicht mehr für Artikel des „nicht-täglichen Bedarfs“ werben dürfen. Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Das berichten übereinstimmend der Saarländische Rundfunk und die Saarbrücker Zeitung.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger, gleichzeitig Landesvorsitzende der SPD Saar, begründet die Maßnahme damit, dass einem Runden Tisch mit den großen Warenhausketten keine Taten gefolgt seien. Die freiwillige Selbstverpflichtung habe keine Wirkung gezeigt.

Im Gegenteil: Gerade vor dem anstehenden Valentinstag am morgigen 14. Februar hätten die Händler vermehrt für Kleidung, Elektronik und Parfums geworben. Rehlinger: „Für die Dauer des Lockdowns brauchen wir mehr Gerechtigkeit in der Branche. Das ist auch eine Frage der Solidarität.“

Die endgültige Entscheidung soll im Ministerrat am kommenden Dienstag getroffen werden und dann in der darauffolgenden Woche in Kraft treten.

1 Kommentar

  1. So ein Schwachsinn! Die paar Geschäfte, die trotz dem ganzen Corona-Wahnsinn noch halbwegs vernünftige Geschäfte machen, sollen jetzt auch noch behindert werden. Ist es im Saarland eigentlich Einstellungsvoraussetzung für eine Ministerin für Wirtschaft (sic!) der Wirtschaft möglichst viel schaden zu wollen!?

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