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Microsoft: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

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Fernseher, Tablet, PC, Smartphone: Microsoft will möglichst viele Zugangspunkte ins Xbox-Universum bereitstellen.
Fernseher, Tablet, PC, Smartphone: Microsoft will möglichst viele Zugangspunkte ins Xbox-Universum bereitstellen.

Windows, Skype, LinkedIn, Xbox: Das Bundeskartellamt will untersuchen, inwieweit Microsoft eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zukommt.

200 Milliarden € Umsatz, mehr als 220.000 Beschäftigte und ein Börsenwert von fast 2 Billionen €, der nur von Apple übertroffen wird: Microsoft zählt zu den größten und mächtigsten Tech-Konzernen des Planeten. Die Münchener Niederlassung erwirtschaftete mit knapp 2.700 Mitarbeitern zuletzt fast 5 Milliarden €.

Diese Marktmacht nimmt das Bundeskartellamt in Bonn zum Anlass, um die „marktübergreifende Bedeutung“ unter die Lupe zu nehmen: Die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Behörde hat daher am heutigen Dienstag ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Das Kartellamt nutzt dazu zusätzliche Kompetenzen mit Blick auf große Digitalkonzerne: „Wettbewerbsgefährdende Praktiken“ könnten demnach untersagt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, verweist auf die traditionell starke Stellung von Microsoft mit Blick auf das Betriebssystem Windows und die Office-Produkte (Excel, Word, Powerpoint etc.). Darauf aufbauend sei das Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Endverbraucher ständig erweitert worden.

„In jüngerer Zeit sehen wir eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten“, so Mundt. „Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karriere-Netzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam.“

Angesichts dessen gäbe es gute Gründe zu prüfen, inwieweit Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Deutschlands oberster Kartellwächter: „Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen.“

Eine solche „marktübergreifende Bedeutung“ hat das Kartellamt bereits 2022 für Alphabet (Google, Android) und Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp) festgestellt. Amazon hat eine gleichlautende Verfügung angefochten – vor dem Bundesgerichtshof läuft das Beschwerdeverfahren. Auch die Prüfung von Apple (iPhone, iOS) sei weit fortgeschritten.

Die Microsoft-Marktposition mit Blick auf Plattformen und Services steht derzeit auch im Mittelpunkt der geplanten 70-Milliarden-$-Übernahme des US-Publishers Activision-Blizzard (Call of Duty, Diablo, Candy Crush Saga): Die Wettbewerbshüter in den USA, in Europa und im Vereinigten Königreich untersuchen mögliche Risiken und Nebenwirkungen für den Videospiele-Markt, die Verbraucher und Mitbewerber. Vorläufige Ergebnisse – etwa aus Großbritannien– deuten darauf hin, dass Microsoft die Vorbehalte der Behörden ausräumen konnte.

Im Gaming-Segment konkurriert Microsoft insbesondere mit Sony Interactive: Abseits der Spielkonsolen Xbox Series S und Xbox Series X vermarktet das Unternehmen ein Flatrate-Spiele-Abo (Xbox Game Pass) und die Games eigener Studios, darunter Minecraft, Fallout, Forza Horizon und Halo.

3 Kommentare

  1. Wow wenn man keine Ahnung von der Gaming Industrie hat und einem zu Ohren kommt dass eine Firma ein Publisher für 69 Milliarden aufkaufen möchte dann kommen solche Sachen bei raus🤦🏻 Dass die Konkurrenz (Sony) seit jahrzehnten die Marktführer im Gaming Bereich sind und mit ihrer andauernden Exklusiv-Deals wettbewerbswidrige Aktionen verfolgen und die Konkurrenz bewusst damit aus sticht das kümmert natürlich niemanden. Das Kartellamt sollte sich mehr mit der ganzen Sache beschäftigen und von mehreren Blickwinkel betrachten und nicht nur von einer Seite.

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