Ein Hauch von bedingungslosem Grundeinkommen: Ein Jahr lang bezuschusst Nordrhein-Westfalen mit dem Gründerstipendium.NRW die Projekte junger Gründer.
Ein Laptop, ein Dach über dem Kopf, WLAN und eine gute Idee – das reicht zuweilen schon, um ein Games-Konzept auszubaldowern, einen Prototypen aufzusetzen oder gar ein komplettes Spiel in Appstore oder bei Steam zu veröffentlichen.
Gerade für Studenten oder Nachwuchs-Spiele-Entwickler mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist das neue Gründerstipendium.NRW möglicherweise der Anlass, um endlich das seit langem geplante Projekt in die Tat umzusetzen. Das Programm will insbesondere die Einkommensunsicherheit in der Anfangsphase lindern – etwa dann, wenn die Gründung aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus erfolgt.
Dazu überweist der Staat einen Betrag von 1.000 Euro pro Gründer – und das für maximal zwölf Monate. „Mit der neuen Förderung geben wir Starthilfe für zündende Geschäftsideen in unserem Land“, kündigt Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) an.
Je nach Art und Umfang des Projekts lassen sich weitere Programme, Stipendien oder Fördergelder von vornherein andocken oder zu einem späteren Zeitpunkt anschließen.
Gründerstipendium.NRW ab 1. Juli 2018: 1.000 Euro pro Gründer und Monat
Das Programm läuft vom 1. Juli 2018 bis Ende 2022 und ist mit 26 Millionen Euro ausgestattet – in Summe sollen zunächst 1.000 Gründer gefördert werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Programmen sind die Voraussetzungen für das Gründerstipendium.NRW überschaubar und bewusst unbürokratisch ausgestaltet:
- Zielgruppe sind Einzelpersonen und Teams bis zu drei Personen – der Gründungszeitpunkt darf bei Antragstellung maximal zwölf Monate zurückliegen.
- Ein Gremium bewertet die eingereichten Einträge. Elementar ist eine möglichst innovative Geschäftsidee – das Produkt oder die Dienstleistung muss also ein gewisses Alleinstellungsmerkmal aufweisen.
- Die Auswahl und Unterstützung der Gründer erfolgt durch die landesweiten Gründernetzwerke, etwa STARTERCENTER NRW, Inkubatoren, Accelerator-Programme oder Digital Hubs.
- Die Bewerbung ist bei teilnehmenden Institutionen und Netzwerken möglich, die auf der Website aufgelistet sind. Das Portal mit vielen weiterführenden Informationen, Ansprechpartnern und Formularen wird am 1. Juli 2018 freigeschaltet. Die dazugehörige Richtlinie ist bereits auf der Website des Wirtschaftsministeriums hinterlegt.