
Das Bundeskartellamt attestiert dem Xbox-Konzern „marktübergreifende Bedeutung“ – und stellt Microsoft unter Missbrauchsaufsicht.
„Allgegenwärtig und nicht wegzudenken“ – so deklariert Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt die Verbreitung von Microsoft-Produkten in Unternehmen, Behörden und in Privathaushalten.
Das Portfolio des US-Tech-Riesen reicht vom marktführenden Betriebssystem Windows über Office-Anwendungen (Word, Excel, Teams) bis hin zu Cloud-Services (Azure) und Künstlicher Intelligenz. Die Services und Produkte sind auf vielfältige Weise mit- und ineinander verwoben und verzahnt – durch die Bündelung komplementärer Angebote ergäbe sich ein „erheblicher Vorteil“ gegenüber Wettbewerbern, die nur auf einzelnen Teilmärkten tätig sind.
Weil die Microsoft Corporation aus Sicht des Kartellsamts ein Unternehmen „mit überragender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist, fällt der Konzern in den kommenden fünf Jahren unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die Behörde kann dadurch wettbewerbsgefährende Praktiken untersagen.
Die Marktaufsicht weist insbesondere auf die vielfältigen Zukäufe zu, die Microsoft-Eigenentwicklungen ergänzen. Beispiele sind das Karriere-Netzwerk LinkedIn, der Messenger Skype, die erheblichen Investitionen in das ChatGPT-Unternehmen OpenAI, die Entwickler-Plattform GitHub und natürlich die Rekord-Übernahme des Spiele-Herstellers Activision Blizzard, die erst nach Überwindung erheblicher juristischer Widerstände vor gut einem Jahr abgeschlossen werden konnte. In diesen Geschäftsfeldern habe Microsoft eine starke Stellung erlangt, die auch auf eine fast beispiellose Finanzkraft zurückzuführen sei.
Kartellamt-Chef Mundt: „Unsere Entscheidung gilt für Microsoft insgesamt, nicht nur für einzelne Dienste oder Produkte. Gleichzeitig unterfällt Microsoft in der EU als Gatekeeper dem Digital Markets Act. Die daraus resultierende Regulierung, die von der EU-Kommission durchgesetzt wird, gilt aber derzeit nur für das Betriebssystem Windows und das Netzwerk LinkedIn. Wir können auf Grundlage unserer Entscheidung wettbewerbsgefährdende Praktiken dort unterbinden, wo der DMA nicht greift.“
Eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ sehen die Wettbewerbshüter auch bei Alphabet (Google, YouTube), Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram), Amazon (AWS, Twitch) und Apple – der iPhone-Konzern wehrt sich allerdings gegen die Einstufung mit einer Beschwerde beim Bundesgerichtshof.
Wenngleich Microsoft mit der Xbox Series X/S einen deutlich geringeren Marktanteil aufweist als Sony PlayStation und Nintendo, so kontrolliert das US-Unternehmen mittlerweile einige der bedeutendsten und umsatzstärksten Games-Marken – darunter Call of Duty, Diablo, Fallout, The Elder Scrolls, Candy Crush Saga, World of WarCraft und Minecraft.
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