Start Politik Fiktiver Unternehmerlohn für Kulturschaffende kommt (Update)

Fiktiver Unternehmerlohn für Kulturschaffende kommt (Update)

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Bundeskanzleramt (Foto: GamesWirtschaft)
Bundeskanzleramt (Foto: GamesWirtschaft)

Abgesagte Events, wegbrechende Aufträge: Vom „fiktiven Unternehmerlohn“ profitieren auch Freiberufler der Games-Branche.

Update vom 6.11.2020: Wirtschafts- und Finanzministerium haben am Vormittag die Details der Lockdown-Hilfen für Selbstständige und Unternehmen vorgestellt. Die Bedingungen seien nun geklärt – die Auszahlung der Hilfen soll „so schnell wie möglich“ erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.

Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 10 Milliarden Euro.

Antragsberechtigt sind direkt von den Schließungen betroffene Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen – etwa Hotels und Kinos. Indirekt betroffene Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, sollen ebenfalls Anträge stellen können.

Wie bereits im Vorfeld angekündigt, sollen 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden – bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro. Solo-Selbstständige können auch den durchschnittlichen Wochenumsatzes des Jahres 2019 zugrunde legen. Sofern Solo-Selbstständige nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten, etwa einen Steuerberater.

Weitere Informationen zur Antrag-Stellung und Auszahlung gibt es auf dieser Website der Bundesregierung.

Meldung vom 5.11.2020: Im November ruht der Kultur-Betrieb in Deutschland noch mehr als in den Vormonaten: Großveranstaltungen wie Konzerte, Shows und Messen sind verboten – Kinos und Theater bleiben geschlossen. Der temporäre Corona-Lockdown dieser Branche trifft erneut Millionen von selbstständigen Künstlern, Grafikern, Technikern, Moderatoren, Schauspielern, Autoren, Musikern und Dienstleistern, aber auch Tausende mittelständischer Unternehmen, die beispielweise Events und Festivals organisieren.

Die Bundesregierung hat nun angekündigt, den betroffenen Kulturschaffenden und Veranstaltern unbürokratisch helfen zu wollen, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch bestätigt hat. Durch die Einführung eines fiktiven „Unternehmerlohns“ erhalten Künstler, Freiberufler und Soloselbstständige eine Umsatz-Erstattung von 75 Prozent. Als Berechnungsgrundlage dient wahlweise der Umsatz des Novembers 2019 oder der monatliche Durchschnittsverdienst 2019. Der Zuschuss ist auf 5.000 Euro gedeckelt.

Ebenfalls 75 Prozent sollen Kulturbetriebe mit maximal 50 Mitarbeitern bekommen – bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sind es immerhin noch 70 Prozent.

Bei vorangegangenen Hilfsprogrammen hatte sich herausgestellt, dass etwa die Corona-Soforthilfe oftmals nicht mit der Lebenswirklichkeit kompatibel ist. So fallen bei Freiberuflern in der Regel nur minimale Betriebskosten an, dafür fast ausschließlich Lebenshaltungskosten. Der Unternehmerlohn soll genau diese klaffende Lücke schließen.

Zuvor hatten Kulturbranche und Prominente mit Demonstrationen und Appellen auf die dramatische Situation von Künstlern aufmerksam gemacht. Verbände wie der Deutsche Kulturrat begrüßen das Programm des Bundes, das durch Maßnahmen der Länder ergänzt wird.

Noch sind Finanz- und Wirtschaftsministerium mit der Klärung letzter Details beschäftigt, ehe die Anträge gestellt werden können. Weitere Informationen zu Hilfsprogrammen für Kulturschaffende finden Sie unter anderem auf der Website der Staatsministerin für Kultur und Medien.