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Kündigungsbutton: Online-Verträge einfacher kündigen

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Online- und Streaming-Dienste lassen sich ab 1. Juli 2022 leichter kündigen (Foto: GamesWirtschaft)
Online- und Streaming-Dienste lassen sich ab 1. Juli 2022 leichter kündigen (Foto: GamesWirtschaft)

Der Streamingdienst erhöht die Preise und Sie wollen kündigen? Der Kündigungsbutton ist seit heute gesetzlich vorgeschrieben.

Abos abschließen ist einfach – Abos kündigen hingegen eine Wissenschaft für sich: Wer Mobilfunkverträge, Zeitungen und Zeitschriften, Streaming-Dienste oder Fitness-Studio-Mitgliedschaften beenden will, muss sich oft durch ein Dickicht aus Websites und Formularen kämpfen.

Das soll sich mit dem heutigen 1. Juli ändern: Denn der Gesetzgeber – konkret: das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) – schreibt einen sogenannten „Kündigungsbutton“ auf Websites vor. Unternehmen müssen auf ihren Internet-Seiten eine gut auffindbare und gut lesbare Schaltfläche anbieten („Verträge hier kündigen“), die wiederum zu einer Bestätigungsseite führt. Ein Klick auf einen „Jetzt kündigen“-Button schließt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab – gefolgt von einer Bestätigung per E-Mail.

Eine gesonderte Registrierung oder Anmeldung soll nicht erforderlich sein. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Vertrag online oder offline zustande gekommen ist, etwa in einem Elektronikmarkt oder bei einem Fachhändler. Und selbst das Datum ist irrelevant: Das Gesetz gilt somit auch für Verträge, die vor dem 1. Juli abgeschlossen wurden.

Faustregel: Solange der Abo-Abschluss online möglich ist, muss in gleicher Weise auch die Abo-Kündigung möglich sein. Andere Wege – etwa per Post, Telefon oder E-Mail – bleiben natürlich auch künftig möglich, allerdings stets optional. Bei bestimmten Verträgen, etwa Miet- oder Arbeitsverträgen, ist die Schriftform weiterhin erforderlich.

Ministerin Steffi Lemke (Bündnis 90 / Die Grünen): „Oft kostete es Verbrauchern und Verbraucherinnen viel Zeit und Aufwand, Abo-Verträge zu kündigen. Mit dem Kündigungsbutton können Verträge nun online genauso einfach gekündigt werden wie man sie abschließen kann. Das stärkt die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen ganz praktisch und erleichtert den Umgang damit im Alltag.“

2 Kommentare

  1. Bliebe noch zu erwähnen, dass es zukünftig auch keine Vertrage mit erschwerten Kündigungsbedingunen bei unbegrenzert Laufzeit mehr geben darf. Das wurde auch beschlossen. So dürfen Verträge mit einer festen Laufzeit nicht mehr automatisch unbegrenzt verlängert werden und Verträge ohne Laufzeit sind ab sofort auch jeder Zeit kündbar. Etwa der erwähnte Mobilfunkvertrag wo es vor einem jahr noch hieß „ja tut uns leid aber Sie können den Vertrag erst wieder in einem Jahr kündigen“ kann durch die neuen Gesetze jetzt sofort und jeder Zeit gekündigt werden.

    Das ist in Sachen Verbraucherschutz mal eine wirkliche Erleichterung!

    • Man sollte aber beachten das dies nicht für alle Verträge gilt, zb die Bahncard verlängert sich weiterhin da eine Rabattkarte nicht unter das neue Gesetzt fällt, gibt auch weitere Ausnahmen. Auch hat die Bahn den Kündigungsbuttom noch nicht umgesetzt.

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