Start Politik KidD: Jugendschutz-Behörde wertet Valve-Einlenken als Erfolg

KidD: Jugendschutz-Behörde wertet Valve-Einlenken als Erfolg

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Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) - Foto: BzKJ / Bundesfoto / Uwe Völkner
Michael Terhörst, Leiter der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) - Foto: BzKJ / Bundesfoto / Uwe Völkner

„Verfahren zeigen Wirkung“ – so lautet die Bilanz nach Jahr 1 bei der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Unter anderem im Fokus: Steam.

Seit Mai 2024 gibt es bei der Bonner Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eine neue Eingreiftruppe: Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten – kurz: KidD – wacht darüber, ob große Online-Plattformen die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) einhalten.

Dazu gehören beispielsweise robuste Voreinstellungen, eine wirksame Altersprüfung und Melde-/Beschwerde-Möglichkeiten. Das Ziel: eine sichere, altersgerechte Nutzung dieser Dienste durch Kinder und Jugendliche.

KidD: Kinderschutz-Behörde reklamiert Steam-Reaktion als Erfolg

Rund 70 Verfahren hat das Team von KidD-Leiter Michael Terhörst in den ersten zwölf Monaten eingeleitet – das Instrumentarium reicht von freundlichen Hinweisen bis hin zur Verhängung von Bußgeldern, auch über EU-Grenzen hinaus.

Als „besonderen Erfolg“ verbucht die Behörde, dass das US-Unternehmen Valve mehrere tausend Titel auf der marktführenden PC-Vertriebsplattform Steam entfernt hat, die keine Alterskennzeichnung aufwiesen (Hintergrund). Denn genau dazu sind die Anbieter der einschlägigen Streaming- und Download-Dienste laut Jugendschutzgesetz verpflichtet.

Michael Terhörst, Leiter der KidD ist stolz auf die Fortschritte, die die KidD in ihrem ersten Jahr erzielt hat: „Neben der Professionalisierung unsere Arbeitsprozesse konnten wir aktiv in eine Vielzahl von Verfahren einsteigen und vielfältige Verbesserungen bei diversen Angeboten erzielen. Durch unser Hinwirken wurden unter anderem häufig die Melde- und Abhilfeverfahren in den Diensten verbessert. Daran müssen und werden wir anknüpfen, um geltendes Recht konsequent weiter durchzusetzen, im Zweifel auch mit Bußgeldern, wenn Anbieter unseren Forderungen nicht nachkommen.“

Die Arbeit habe gerade erst begonnen, so Terhöst.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hervorgegangen und in der Öffentlichkeit insbesondere durch den ‚Index‘ bekannt. Die Behörde ist dem Berliner Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstellt, das seit dem Regierungswechsel von der CDU-Politikerin Karin Prien geleitet wird.

1 Kommentar

  1. Das ist ein sehr schwacher Erfolg, streng genommen eigentlich kein wirklicher…

    Es gibt dennoch keine wirksame Altersprüfung auf Steam. Das bedeutet dass Kinder und Jugendliche dennoch leicht Spiele mit einer Altersfreigabe über ihrem tatsächlichen Alter erwerben können.

    Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass Erwachsene bevormundet werden und Spiele vorenthalten werden… teils auch Spiele, die für Kinder unbedenklich sind.

    Alterskennzeichnung und tatsächlicher Schutz sind nunmal zwei Dinge und Ersterers soll Zweiteres fundieren.

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