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USK-Beirat: Engelhardt übernimmt Vorsitz

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Heico Michael Engelhardt (Mitte) ist neuer Beirats-Vorsitzender der USK (Foto: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)
Heico Michael Engelhardt (Mitte) ist neuer Beirats-Vorsitzender der USK (Foto: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)

Der künftige Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bekommt mit Heico Michael Engelhardt einen neuen Vorsitzenden.

In den kommenden drei Jahren – also bis einschließlich 2025 – wird die USK von einem frisch konstituierten Beirat begleitet. Zum Vorsitzenden und damit zum Nachfolger von Wolfgang Hußmann wurde einstimmig Heico Michael Engelhardt gewählt, der im Hauptberuf das SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein leitet und gleichzeitig die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. vertritt. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Andreas Deimann vom Jugendministerium NRW.

Der 15köpfige Beirat ist das zentrale USK-Gremium, weil er die die Grundsätze und Leitkriterien für die Vergabe von Games-Altersfreigaben festlegt – und damit zum Beispiel auch den Umgang mit Hakenkreuzen in Computerspielen oder Glücksspiel-Mechaniken definiert.

Zu den Beirats-Mitgliedern zählen unter anderem Alexander Bothe (Deutsche Bischofskonferenz), Thomas Dörken-Kucharz (Evangelische Kirche), Petra Müller (Kommission für Jugendmedienschutz KJM), Webedia-Manager Philipp Senkbeil, Astragon-Co-Chefin Julia Pfiffer und Branchenverbands-Geschäftsführer Felix Falk.

USK-Beiratsvorsitzender Heico Michael Engelhardt: „Ich danke den Beiratsmitgliedern für ihr Vertrauen und freue mich, als neuer Vorsitzender die Arbeit der USK künftig noch enger unterstützen zu können. Die Stärke des USK-Beirats liegt darin, dass Vertreterinnen und Vertreter aus Gesellschaft, Behörden und der Industrie gemeinsam Leitplanken für einen modernen Jugendmedienschutz im Gaming-Bereich setzen.“

Zum 1. Januar 2023 treten neue Regelungen in Kraft, die sich aus dem reformierten Jugendschutzgesetz in Kraft: Die bekannten USK-Kennzeichen (frei ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren) werden um stichpunktartige Begründungen und mögliche Nutzungsrisiken – etwa mit Blick auf Ingame-Käufe und Chat-Funktionen – ergänzt.