Start Wirtschaft PlayStation 5-Ärger: Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich (Update)

PlayStation 5-Ärger: Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich (Update)

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PlayStation-5-Ärger: Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Saturn ab (Abbildungen: Sony Interactive, Verbraucherzentrale Bundeszentrale, MediaMarktSaturn)
PlayStation-5-Ärger: Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Saturn ab (Abbildungen: Sony Interactive, Verbraucherzentrale Bundeszentrale, MediaMarktSaturn)

Ein Präzedenzfall mit Signal-Wirkung: Die Verbraucherzentrale Sachsen hält den Umgang mit PS5-Vorbestellern durch Saturn für unzulässig.

Update vom 7. August 2023 (16:30 Uhr): Schlussstrich unter einem Verfahren, das Verbraucher, Unternehmen, Juristen und Gerichte fast drei Jahre beschäftigt hat: Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil des Landgerichts München bestätigt, wonach einzelne Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Saturn unzulässig sind.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen im Januar 2021, nachdem sich betroffene Kunden hilfesuchend an die Verbraucherschützer gewandt hatten. Die Käufer der ab September 2020 vorbestellbaren PlayStation 5 hatten den Rechnungsbetrag für die Spielkonsole in der Erwartung einer gültigen Bestellung überwiesen – doch die Konsole war im darauffolgenden November nicht in den erwarteten Mengen lieferbar. Laut der damals angewandten Saturn-AGB kam ein gültiger Kaufvertrag erst durch den Versand der Ware oder durch die Versandbestätigung zustande – die Verbraucherzentrale sah das anders und mahnte ab.

Der Vorgang hatte in der Launch-Phase der PlayStation 5 für erheblichen Zündstoff gesorgt, zumal die Händler nur im Abstand mehrerer Wochen mit geringen Kontingenten von Sony Interactive beliefert wurden und selbst keine Termine nennen konnten. Die Lage hat sich erst zum Jahreswechsel 2022/23 entspannt (Hintergrund).

Das Urteil des Oberlandesgerichts vom Juni 2023 war bislang nicht rechtskräftig, weil beide Parteien noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof hätten einlegen könnten. Diese Frist ist nun verstrichen – das Gericht ist damit in den wesentlichen Punkten der Argumentation der Verbraucherzentrale gefolgt. Saturn hat fragliche Passagen in den AGB angepasst.

Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen: „Verbraucher haben nun in diesen und ähnlichen Situationen mehr Rechtssicherheit. Das Gericht hat unter anderem entschieden, dass Konsumenten innerhalb von fünf Bürostunden eine elektronische Zugangsbestätigung ihrer Bestellung zugehen muss. Auch das wurde versäumt.“


Update vom 1. März 2022 (16:55 Uhr): Auf GamesWirtschaft-Anfrage will sich die Media-Saturn-Holding GmbH derzeit nicht zum konkreten Fall äußern. Eine Unternehmens-Sprecherin verweist darauf, dass die „Angelegenheit noch nicht final abgeschlossen“ sei.

In der Tat können sowohl die Klägerin (Verbraucherzentrale) als auch die Beklagte (MediaMarkt/Saturn) Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

Die aktuellen Saturn-AGB datieren vom 1. Januar 2022 und enthalten nach wie vor die von der Verbraucherzentrale Sachsen beanstandeten Passagen.


Update vom 1. März 2022 (14:30 Uhr): Fast ein Jahr nach Klage-Einreichung der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die MediaMarkt-/Saturn-Online-Sparte MMS E-Commerce gibt es ein Urteil (liegt der Redaktion vor): Das Landgericht München hat am 15. Februar 2022 in weiten Teilen zugunsten der Verbraucherschützer entschieden.

Demnach untersagt das Gericht dem Elektronikmarktführer die Verwendung folgender Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

„Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von Saturn zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung.“

Des Weiteren muss den Kunden binnen fünf Bürostunden nach Bestellung über saturn.de eine „elektronische Zugangsbestätigung“ zugestellt werden, landläufig: Bestellbestätigung.

Der Fall bezieht sich auf den Fall eines Saturn-Kunden, der im September 2020 eine PlayStation 5 bestellt hat – aber eben keine Bestellbestätigung erhalten hat. Wenige Tage später wurde er zur Zahlung von 499,99 € aufgefordert – der Kunde zahlte Anfang Oktober. Mit E-Mail vom 6. November 2020 wurde diesem und Tausenden weiteren Kunden mitgeteilt, dass die Konsole zur Markteinführung am 19. November nicht lieferbar sei.

Aus Sicht von Saturn sei mit Blick auf die AGB gar kein Vertrag zustande gekommen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen habe der Kunde die Aufforderung der Zahlung des Kaufbetrags aber nur so verstehen können, dass Saturn eben doch einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat.

Mit Blick auf die tagelang verspätete Bestellbestätigung argumentierte Saturn vor Gericht, das Warenwirtschaftssystem würde „automatisierte Bestellbestätigungen“ verschicken und sei zum Zeitpunkt der fraglichen Bestellungen aufgrund der Vielzahl von PlayStation-5-Bestellungen ebenso „überfordert“ gewesen wie der komplette Online-Shop. Es habe sich um eine „absolute Ausnahmesituation“ gehandelt.

Das Gericht ließ diese Erklärung nicht gelten: Der Online-Shop müsse dafür Sorge tragen, dass „trotz objektiv erwartbar hohen Bestellvolumens im Zusammenhang mit Bestellungen des infrage stehenden Produkts die gesetzlich geforderten Bestellbestätigungen verschickt werden können“.

Für MediaMarkt/Saturn sei „das hohe Bestellvolumen im Zusammenhang mit dem Verkaufsstart der in Rede stehenden Spielkonsole auch vorhersehbar“ gewesen, weil das Gerät eben nur online und nicht im stationären Einzelhandel verkauft wurde. Den Online-Shop-Betreibern sei es daher zumutbar, „Vorkehrungen zu treffen, wie etwa die Zubuchung zusätzlicher Server-Einheiten, um einen Zusammenbruch ihres Servers zu verhindern“.

Keinen Erfolg hatte die Beanstandung der sächsischen Verbraucherzentrale bezüglich § 4 Abs. 1 der Saturn-AGB. Dort heißt es: „Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich Saturn vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.“

Das Gericht sieht in dieser Formulierung keine Benachteiligung des Kunden – die Verbraucherzentrale will dagegen in Berufung gehen. Eine Reaktion von MediaMarkt/Saturn liegt noch nicht vor (Update folgt).


PlayStation 5-Ärger: Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Saturn (Update)

Update vom 26. März 2021: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Klage beim Landgericht München gegen die Ingolstädter MMS E-Commerce GmbH eingereicht, wie uns auf Anfrage bestätigt wurde. Die Betreibergesellschaft von saturn.de und mediamarkt.de sei der Aufforderung zur Unterlassungserklärung nicht nachgekommen.

Mit einer Entscheidung sei erfahrungsgemäß erst in zehn bis zwölf Monaten zu rechnen – im Anschluss können beide Parteien noch in Berufung beim Oberlandesgericht gehen, was den Vorgang ein weiteres Mal verlängern würde.

Konkret beanstandet die Verbraucherzentrale Sachsen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), „irreführende geschäftliche Handlungen“ sowie „verbraucherschutzwidrige Praktiken“ im Zusammenhang mit der PlayStation 5, die im September und Oktober 2020 von Saturn zur Vorbestellung angeboten wurde.

Die Auslieferung der Konsole sollte ab dem 19. November 2020 erfolgen. Genau das war aber wegen Lieferproblemen in vielen tausend Fällen nicht möglich – ein neues Zeitfenster wurde nicht genannt. Anstatt die überzähligen Bestellungen zu stornieren, wurde vielfach der volle Rechnungsbetrag von 399 beziehungsweise 499 Euro abgebucht, ohne dass klar war, wie lange das Geld einbehalten wird.

Laut den Saturn-AGB ist allein mit der Bestellung noch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen: Erst durch den Versand der Ware oder eine Versandbestätigung werde ein Vertrag geschlossen. Aus Sicht der Verbraucherschützer kommt der Kauf allerdings spätestens durch die Zahlungsaufforderung zustande.

Nun müssen die Gerichte entscheiden. Auf Schadenersatz und Ersatzlieferungen können betroffene PlayStation-5-Vorbesteller nicht hoffen. Allerdings hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung für künftige Geschäftsbedingungen sowie damit einhergehende Verbraucherrechte. Eine Vielzahl von Online-Shops und Versender setzt gleichlautende Standard-AGBs ein.

Auch vier Monate nach Markteinführung übersteigt die Nachfrage nach der PlayStation 5 weiterhin das Angebot – und zwar bei weitem. Die spärlich eintreffenden Konsolen-Kontingente sind üblicherweise binnen weniger Minuten ausverkauft.

Eine Reaktion von MediaMarktSaturn liegt zur Stunde noch nicht vor.


Update vom 18. Januar 2021: Auf GamesWirtschafts-Anfrage hat eine Saturn-Sprecherin bestätigt, dass die Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Sachsen vorliegt: „Wir prüfen und bewerten diese derzeit intern und entscheiden dann über mögliche weitere Schritte.“


Meldung vom 16. Januar 2021: Die Verbraucherzentrale Sachsen mit Sitz in Leipzig hat die Betreiber-Gesellschaft von saturn.de wegen unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), irreführender geschäftlicher Handlungen und verbraucherschutzwidriger Praktiken abgemahnt. Das Unternehmen wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert – kommt MediaMarktSaturn dieser Aufforderung nicht nach, dürfte der Vorgang vor Gericht landen.

Hintergrund sind die Vorgänge um den PlayStation 5-Vorverkauf. Die Sony-Neuheit wurde im September 2020 in zwei Wellen zur Vorbestellung angeboten, unter anderem auf saturn.de. Vielfach wurde zu diesem Zeitpunkt bereits die Vorauszahlung des vollen Rechnungsbetrags von 399,99 Euro (Digital Edition) beziehungsweise 499,99 Euro (Disc Edition) fällig.

Wenige Wochen vor der PS5-Markteinführung am 19. November 2020 haben Saturn und Konzernschwester MediaMarkt alle Vorbesteller per Mail vorgewarnt, dass sich die Auslieferung verzögern könnte. Weitere Informationen erfolgten nicht, über Wochen hinweg. In sozialen Medien fragten sich Tausende Kunden: #WoBleibtMeinePS5.

Erst kurz vor Weihnachten musste das Unternehmen – immerhin Deutschlands zweitgrößter Konsolen-Verkäufer – einräumen, dass die Konsole in vielen tausend Fällen erst im neuen Jahr zugestellt wird. Zusammen mit einer Entschuldigung wurde PlayStation-Plus-Guthaben im Wert von 25 Euro angeboten. Alternativ hätten die Kunden die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren.

Der Zorn der Vorbesteller richtet sich einerseits gegen die Saturn-Informationspolitik, aber auch gegen die Praktik, bereits bei Bestellung den vollen Rechnungsbetrag eingezogen zu haben. Saturn verweist auf die AGB, wonach mit der Zahlung noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. „Erst durch den Versand der Ware oder eine Versandbestätigung will saturn.de hier einen Vertrag geschlossen sehen“, klagt Rechtsexperte Sten Wagner.

Bei Nichtlieferung würden Vorauszahlungen natürlich zurückbezahlt. Aber: „Wie lange das Unternehmen das Geld der Kund*innen einbehält, bleibt dabei völlig im Dunkeln, was insbesondere interessant ist, weil die PS5 auch Mitte Januar noch als nicht lieferbar bei saturn.de gelistet wird“, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Dieser Umgang mit Kunden sei nicht nur „unfreundlich“, sondern aus Sicht der Verbraucherzentrale auch intransparent und daher unwirksam.

Vielmehr dürfe der Verbraucher davon ausgehen, dass ein Vertrag geschlossen wurde, wenn ein Versender – hier: saturn.de – eine Zahlungsaufforderung versendet und den Versand der Ware bei Zahlungseingang ankündigt. Warum sonst sollte der Kunde auch nur einen Cent überweisen, wenn er davon ausgehen muss, dass gar kein Kauf zustande gekommen ist?

Unabhängig davon, ob Saturn.de die Unterlassungserklärung abgibt oder ob die Verbraucherzentrale den Klageweg beschreitet: Der Vorgang dürfte Signalwirkung für den Online-Handel haben, denn auch die meisten Saturn-Mitbewerber setzen vergleichbare Klauseln ein. Abseits der Abmahnung bietet die Verbraucherzentrale Sachsen den betroffenen Kunden an, sich telefonisch oder per E-Mail beraten lassen (Achtung, es fallen Kosten an). Auf der Website sind auch Musterbriefe kostenlos abrufbar.

Die PlayStation 5 ist seit Wochen in ganz Europa ausverkauft. Nachschub ist allerdings in Sicht: Nach GamesWirtschaft-Informationen können MediaMarkt-/Saturn-Kunden bis Ende Januar mit der Auslieferung der PlayStation 5 rechnen – dann würde eine viermonatige Odyssee enden. Wir raten weiterhin dazu, bestehende Vorbestellungen nicht zu stornieren – unabhängig vom Händler. Denn die Chancen, abseits von Ebay verlässlich an die Sony-Konsole heranzukommen, bleiben auch in den kommenden Wochen gering. Weitere Informationen rund um das Thema „PlayStation 5 kaufen und bestellen“ finden Sie in diesem Beitrag.

GamesWirtschaft hat MediaMarktSaturn um eine Stellungnahme gebeten.

80 Kommentare

  1. Play has no Limits?

    Angesichts der Verkaufsstrategie von Sony ein völlig verfehlter Slogan!

    Anfangs hatte ich noch Lust auf die neue Playstation, auf Grund dieses Rumgeeiers bin ich nur noch genervt

  2. Ich warte auch noch auf meine PS5. Bin aber ehrlich gesagt froh, dass meine Bestellung noch läuft. Dann warte ich halt.
    Aber ich muss nicht bei jeder Welle wieder versuchen, nachts um 0 Uhr online eine zu bestellen.
    Ich hoffe nicht, dass durch die Aktion der Verbraucherzentrale sich nun Saturn genötigt sieht, alle Vorbestellungen zu stornieren, und das Geld zurückzuzahlen.

    Was hab ich dann davon? Eine noch längere Wartezeit. Dann aber danke liebe Verbraucherzentrale

    • Saturn darf nicht stornieren, der Vertrag steht ja.
      Sie könnte versuchen anzufechten, was aber nach 2 Monaten nicht möglich ist.

      Ist vollkommen richtig was die Verbraucherzentrale da macht.

      • Die AGB und auch der Artikel sagen doch dass erst mit einer Versandbestätigung ein Vertrag zu stande kommt.

        • Jetzt wird wieder mit den gottgleichen AGB angefangen.

          Bitte bevor so ein Unsinn gepostet wird, erstmal mit dem Recht befassen.
          Das ist auch genau das was hier Abgemahnt wird, die verdammten AGBs sind weniger Wert als Altpapier.

          • @noone hast du dich denn mit dem Recht befasst? Wo steht denn, dass man 2 Monate Zeit hat? Das letzte mal, als ich in das BGB geschaut habe, stand da das Wort unverzüglich und nicht zwei Monate. Soweit ich weiß, heißt unverzüglich: ohne schuldhaftes zögern. Außerdem gelten AGB, bis sie vom Gericht gemäß 306 BGB für unwirksam erklärt werden.

  3. Ich bin der Meinung das Saturn die Ps5 auf Lager hat ich habe es selbst gesehen wie im neben raum die Tür ein Spalt offen stand ,und ich sah noch 7 Ps5 Konsolen orgienal Verpackt rum stehen,denn ich wolte mir die auch holen,und der Verkäufer sagte die wären aus verkauft und er hätte keine zu verkaufen,von wegen ,lasst euch von denn Verkäufern bloß nicht verarschen.

  4. An Stelle von Saturn / Media Markt würde ich ja spätestens jetzt mal versuchen meinen Arsch zu bewegen und alles mögliche zu tun, damit die Kunden schnellstmöglich ihre Konsole erhalten. Aber ich Wette, Saturn stellt sich dumm und lässt es drauf ankommen ( Gerichtsverfahren).
    Sollte dies der Fall sein, dann ist echt zu wünschen, dass der Laden pleite geht.

    Warten wir es mal ab die nächsten Tage.

    9180xx, Digital, Köln

    • Ich hoffe nicht, dass Saturn noch während dem ganzen Mist pleite geht.
      Denn dann ist das Geld weg.
      Auch danach wäre es noch ungünstig, wenn der Vertragspartner pleite geht, bei dem man ein 500-Euro-Gerät gekauft hat. Sony würde zwar sehr wahrscheinlich reparieren und austauschen – aber mit defektem Gerät ist es besser, wenn man sich auch einfach an den Händler wenden kann.
      Und es gibt viele Defekte bei der Ps5…

      • Ich bin mit keinem defekten Gerät jemals zum Händler gegangen. Der Weg über den Hersteller ist wesentlich einfacher und mit weniger Aufwand verbunden.

        • Was aber nicht heißen sollte, dass MMS während des Vorgangs pleite gehen soll 😉
          Wobei ich mir momentan nicht mal sicher wäre wie schlecht es bei denen im Konzern aussieht. Bei dem ganzen Stellenabbau der dort seit Jahren betrieben wird kann es denen nicht sonderlich gut gehen.

  5. Dachte es soll heute wieder ein „Wo bleibt meine PS5“ – News geben, oder sammelt ihr aktuell noch Erkenntnisse? (Danke für eure Mühe!) 😉

  6. Habe meine PS5 pünktlich bekommen, habe mir aber deutlich mehr davon versprochen! So dolle ist das bisher alles noch nicht! (auch nicht mit Hdmi 2.1) Die Leute die noch warten müssen, verpassen noch nichts.

    • Ja ganz deiner Meinung. Ich denk mir oft WAS SOLL DA NOCH KOMMEN. Ladezeiten schnelligkeit kompatiblität 😆 es ist jetzt noch nicht der burner. Ich dachte bei meiner Saturnbestellung ich bekomme die auch vor weihnachten… tja pech gehabt warte immer noch.

      • Du hast dich mit der Materie nicht befasst daher verstehst du auch das System nicht und warum ps4 NICHT so schnell laden können wie PS5 titel (Spiderman MM oder DS)
        Dazu müsste man den Code des PS4 Spiels komplett umschreiben.
        Eine Halbierung oder 2/3 schneller werdende Zeit ist möglich wegen dem Komprimierung / Dekomprimierung System (Oddler /Kraken), welches die Daten in einer Größe von einem PS4 Spiel quasi instant entpacken kann.

        Bei der PS5 spricht der Speicher direkt mit der SSD über den neuen IO und nicht noch zusätzlich über die CPU..also eine direkte Verbindung mit riesigen Mengen von Daten.
        Daher lädt Spiderman als FIRSTGEN Titel schon in unter 3 Sekunden aus dem Hauptmenü.
        Ich denke 2021 wird es den Leuten vielleicht dann doch klar das es nicht um die SSD als solche geht sondern nur als „Aufhänger“ genommen wurde damit die alle verstehen was gemeint ist.
        Ja auch eine neue SSD von Gigabyte kann 7GB die Sekunde…nur muss das auch noch alle berechnet werden und diese Datenmengen funktionieren nur wenn sie groß sind.

    • Bin ganz anderer Meinung. Es ist eine top Konsole mit einer sehr tollen Grafik

      • Dann habt ihr die falschen Endgerät also als ein shooter Spieler ist die doppelte Leistung (120fps) deutlich zu spüren und ein Rückschritt auf 30/60fps für mich unmöglich. Außerdem ist die Grafik dank ray tracing deutlich stimmungsvoller geworden nicht die ps5 ist zu früh dran sondern ihr 🙂

        • Ok klingt gut. Hab mich bei star wars squadron gewundert. Zocke es normal mit dem vr headset. Letztens mal ohne gezockt und ich dachte mein xwing steht in der luft. Alles total verlangsamt und für mich nicht spielbar. Mit vr läuft das irgendwie schneller.

    • Kann ich überhaupt nicht unterschreiben. Das Ding ist schon richtig cool, kommt halt aufs Spiel an. Ich habe den Kauf noch nicht eine Sekunde bereut.

    • Was erwartet ihr denn von ner Konsole die erst Ende letzen Jahres rausgekommen ist? Es gibt kaum bis gar keine Spiele speziell für die PS5. Wartet doch mal ab bis die richtigen next Gen Games rauskommen, dann können wir weiterreden 🙂

  7. Ende Januar?

    Ist ja nicht einmal in zwei wochen !!!

    Ich kann nur hoffen das es wirklich so ist, mein PS4 Controller ist halb Defekt, will mit einfach kein neues kaufen weil ich ja für mich und meinen bruder vorbestellt und bezahlt hab Aug/20.
    Bin ja davon ausgegangen das ich meine PS5 bekomme 🙁

    Achja 9181xxx und 9182xxx Digital 🙂

  8. Seid ihr eigentlich alle auf den Kopf gefallen??
    Was kann denn Saturn dafür, wenn Sony nicht liefert??

    • Mit „komplexer“ wird die Hinhaltetaktik von den Versandhändlern gemeint!

      Schlussendlich können diese auch nur die Informationen bezüglich PS5-Verfügbarkeit von Sony an die Käufer weitergeben!

      • Man kann das so tun, wie es MediaMarkt / Saturn gehandhabt hat. Es war sogar eigentlich die kundenfreundlichere Variante gegenüber den Massen-Stornierungen der Mitbewerber (die exakt vor dem gleichen Problem standen).

        Leider wurde die Kommunikation gegenüber den Kunden versemmelt. Mit ein, zwei Mails und einer FAQ-Website hätte viel Frust verhindert werden können.

        • Liebes Gameswirtschaft ich hab da eine Frage wegen der Entschädigung playstation. Eigentlich kostet die das doch fast nix? Ich mein das ist doch wie ein pool … ob da 10 oder 110 leute ps plus nutzen.. ist doch egal. Also ist das doch kein großer finanzieller aufwand? Ich hab kostenlos den vr adapter zugeschickt bekommen. Bei der aktion… das war doch viel mehr aufwand…?..

          • Den VR Adapter konnte man doch kostenlos direkt bei Sony anfordern vor dem Launch – der war sogar vor der PS5 hier. Also, wenn die dir den als „großzügige Entschädigung“ verkauft haben, haben sie dich ein bisschen veralbert…

  9. Leider haben wir nichts davon….denke nicht das wir noch mehr entschädigt werden als diese 25 Karte. Fair wäre es wenn wir ,die jetzt noch warten, die PS5 umsonst bekommen. Das wäre eine normale Entschädigung!!! Selbst wenn meine demnächst kommt, MM will ich aus der Nummer nicht einfach so raus lassen!

    • Klar umsonst 😂😂 bisschen 🤏 übertrieben meinst du nicht?

    • Entschädigung ist andere Geschichte. Das Problem ist, Saturn hat unsere Geld schon seit lange her genommen aber die Ware ist nicht verfügbar, das ist ein Betrug von meiner Seite.

      Vergleichen mit einem Auto zu kaufen, ist das Prozess lang und manchmal ist das Datum verzögern aber: dein Auto ist schon im Prozess vom Aufbau.

      Und 3-4 Monaten warten für eine Konsole die jede 30s produziert würde ist nicht normal und wir brauchen als Kunden eine Erklärung

      • Du musst das ja mit anderen Bereichen vergleichen. Irland hat grad wegen Corona und Brexit große probleme mit Lebensmittellieferungen. Geschäfte sind teils leergekauft. Bestellungen sind gemacht und angenommen wurden und jetzt werden sie teils doch nicht beliefert. Da hat jeder Schaden und es gibt auch keine möglichkeit dies einzuklagen und die Betroffenen Händler haben auch kein Interesse an Klagen die wollen nur bald Ware geliefert bekommen. Was nicht da ist kann nun mal nicht geliefert werden. Es geht bei der ps5 debatte nur darum wer jetzt schon Geld bezahlt hat aber noch keine Ware. Und nicht früh genug informiert wurde.

  10. Toll ich freue mich sehr das Große Konzerne Wie MM/Saturn anscheinend doch nicht mit allem Durchkommen.

    Ich selbst habe mich auch an der die Verbraucherschutzzentrale gewandt aber nicht wegen AGB Verletzungen, eher weil es eine Frechheit ist bei rechtzeitiger Vorbestellung mit Bezahlung(Vorkasse) zu einem Terminierten Datum zum 19.11.2020 einfach keine Lieferung zustande zu bekommen.

    Wie schon vorher erwähnt kannten MM/Saturn die Eigenen Bestände und die bereits getätigten Bestellung der Kunden zum Releasedatum in diesem Fall wurde der Kunde mit Wissen und Wollen veräppelt und bis zum heutigen datum 2Monate Später wissen MM/Saturn immer noch nicht wann Sie die Tausenden von offenen Bestellungen bearbeiten können.

    Einfach nur lausig

    • Du musst das ja mit anderen Bereichen vergleichen. Irland hat grad wegen Corona und Brexit große probleme mit Lebensmittellieferungen. Geschäfte sind teils leergekauft. Bestellungen sind gemacht und angenommen wurden und jetzt werden sie teils doch nicht beliefert. Da hat jeder Schaden und es gibt auch keine möglichkeit dies einzuklagen und die Betroffenen Händler haben auch kein Interesse an Klagen die wollen nur bald Ware geliefert bekommen. Was nicht da ist kann nun mal nicht geliefert werden. Es geht bei der ps5 debatte nur darum wer jetzt schon Geld bezahlt hat aber noch keine Ware. Und nicht früh genug informiert wurde.

      • Nordirland, nicht Irland, was den Brexit betrifft. Außerdem sind die damit selbst Schuld, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Wer raus aus der EU möchte, muss mit derartigen Folgen rechnen…

      • Super! Danke für die Antwort .

        Ich habe die Abhamnung auch erwartet, leider ist mein Deutsch zu schlecht, sie zu machen 🙁

      • Und was haben wir, die wir noch warten davon? Nix! Im besten Fall werden die agb überarbeitet, m schlechtesten Fall gibts Stornierungen und Geld zurück, womit derzeit keinem von uns vorbestellern geholfen wäre.

        • Für die ausstehenden Vorbestellungen (die voraussichtlich bis Ende Januar abgearbeitet werden) ändert sich natürlich nichts mehr. Aber der Vorgang ist trotzdem relevant und spannend, weil die beschriebene Praxis quer durch den deutschen Online-Handel üblich ist. Das betrifft jetzt die PS5, nächste Woche das Headset und übernächste Woche eine RTX-3080. Setzt sich die Verbraucherzentrale durch, dürften die Händler keine Bestellungen ‚auf Vorrat‘ annehmen und dafür Vorauszahlungen erheben. Konkret geht es um die sehr wichtige Frage, zu welchem Zeitpunkt ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen wird.

        • Natürlich gibt es keine Grosse Veränderungen in diesem Fall. Was wichtig ist, dass Saturn und Media markt Informationen von uns versteckt und viele Geld einfach „einbehält“ haben.

          Das Problem ist nicht nur für PS5, es geht um das Kommunikation und vertraulichkeit von Saturn und MMS, die sind die Grosste Elektro Händler in Deutschland.

          Vielleicht gibt es grossere Entschädingungen für uns aber diese Abmahnung ist wichtiger für mich.

    • Ja Sachsen ist stellvertretend für Alle. Meine habe ich damals im Internet aufgegeben und diese wurde an die Zuständigen Zentrale in Berlin weitergeleitet.

  11. Als wenn es in Sachsen gerade keine anderen Probleme gibt 🤦‍♂️ ich habe zwei ps5 bekommen eine über media und eine über Amazon und wenn die Dinger überall rumliegen würde wäre es ja auch nur halb so lustig. Es war schon bei der ps3 so also get used too it und fertig. Lässt euch nicht von schwachsinnigen gewinnspielen abzocken 😝 Schönes we

    • Die Auslieferung wird dadurch auch nicht schneller stattfinden aber vlt ignoriert und verhöhnt saturn seine Kunden dann zukünftig nicht mehr über Monate

      • Ja schlimm diese Saturn Mobbing und dizzen im Internet ist schlimm. Eine Freundin hat jetzt gesagt sie benutzt niemals wieder den lockenstab von mediamarkt. 4 wochen her und sie sieht so schlimm aus. Keiner redet mehr mit ihr und sie hat noch nicht mal einen controler….

  12. Naja , ehrlich gesagt versteh ich die Welt nicht mehr so ganz und bin auf der Seite Saturn / Media Markt …

    Ja , es ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wirklich akzeptable OnlineHandel über Vorkasse zu zahlen (Ausnahme Bonität nicht vorhanden) und die Kommunikation ist grottig.
    Auf der anderen Seite ist die PS5 rar am Markt und nicht bestellbar.
    Sony wurde überrannt und hat selbst den Launch verbockt.

    Absolut jedem stand es frei , den Betrag vorkasse zu zahlen oder es zu lassen und die Reservierung verfliegen zu lassen.
    Jetzt sich über Vorkasse zu beschweren , sorry nur dumm , wenn man genau in diese Geschäftsprakti selbstständig eingewilligt hat.
    Wenn es nicht passt , dann muss man eben stornieren.
    Ich seh das immer so , take it or leave it …
    Ich kann nicht auf der einen Seite mein Maul zerreißen über die Praktiken von Saturn und MM und dann aber die Bestellung aufrecht erhalten.

    Zum Thema Kaufvertrag , es ist ganz Klar einer entstanden. Ein Kaufvertrag entsteht durch 2 übereinstimmende Willenserklärung.
    In meinem Fall die Bestellung und von Saturn die Bestellbestätigung.
    In dem Kaufvertrag selbst ist die Leistung zu welchen Konditionen geregelt d.H. Liefertermin , Preis Art der Zahlungsabwicklung etc. Mit dem Kaufvertrag gehen beide Parteien rechtsverbindlich Pflichten ein.
    Somit ist die Vorkassezahlung ein Akt des erfüllens des Kaufvertrages.

    • Nach deiner Auffassung eines Kaufvertrags hat denn aber Saturn seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, was eines Vetragsbruches gleich kommt und in den meisten Fällen auch sanktioniert wird…. stell dir vor, sie liefern und Du bezahlst nicht…. kann man ja auch nicht sagen, „ich stehe in engem Austausch zu meinem Arbeitgeber, dass er mir mehr Geld gibt..“

      Ich hoffe nur, dass Saturn jetzt nicht auf die Idee kommt, allen Vorbezahlern einfach das Geld zurück zu senden und die Sache hat sich erledigt…

      Generell stehe ich auf keiner Seite, aber einfach mehr Kommunikation von MMS hätte in vielen Fällen schon genügt und die Sache zu deeskalieren…

      • So einfach stornieren kann MM/S eigentlich bei einem zustande gekommenen Kaufvertrag nur, wenn es ihnen unmöglich ist an Nachlieferungen zu kommen. Das ist nicht der Fall, da A) Sony nach wie vor produziert und liefert und B) MM/S die Möglichkeit hat bei eBay und co. Playstations zu bestellen.

        Anders sieht es aus wenn eine Frist gesetzt wird, die es MM/S faktisch unmöglich macht in diesem Zeitraum zu liefern. In diesem Fall
        bleibt natürlich nur eine Stornierung.

        Wie bisher gehen aber Rechtslage und Realität hier getrennte Wege…

        • Es ist ein Vertrag entstanden und das nicht liefern bedeutet , dass die Leistung nicht erfüllt wurden ist.

          Durch das nicht liefern entstehen Rechte auf Seitens des Käufers , wie Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensleitung … bei Schadensleistung muss klar beziffert werden, welcher Schaden entstanden ist das heißt auf Grund nicht Lieferung ist dem Unternehmen xY ein Kunde abgesprungen und es ist ein Schaden entstanden

          Sorry dir das zu sagen aber du bist einfach nur ein normaler Mensch , der Unmut empfindet , weil der gekaufte Gegenstand nicht rechtzeitig geliefert wurden ist. Ein tatsächlicher Schaden ist dir nicht entstanden !
          Eine Pönale bei nicht Lieferung muss in einem Kaufvertrag festgelegt werden

          @ Flo9166 : Rechtslage ist immer noch die gleiche wie vor 2, 3 oder 4 Jahren … Du bist nur unzufrieden , weil deine Filmvorstellung von Recht nicht in der Realität umgesetzt werden kann.
          Wenn du der überzeugung bist , dass es nicht passt , was MM / S macht , steht dir der Rechtsweg frei.

          Bleib halt dabei , Vorkasse / Kommunikation grottig , dennoch irgendwo zufrieden , weil steh auf der Liste kann warten

          Darüberhinaus habe ich keine Dringlichkeit … hab die Digital Version genommen und kaufe ausschließich übern Store d.H. die Bibilothek ist die selbe … viele Spiele werden nicht von heut auf morgen um Weltklassen besser aussehn
          Nur die Richtigen Nex Gen Titel , die kommen aber noch alle

  13. Bestimmt hat beim Verbraucherschutz auch einer auf seine PS5 so lange warten müssen und hat sich damit gerächt! 😀

  14. Ich finde es wichtig, dass das Thema vom Verbraucherschutz, in diesem Fall Sachsen, bemerkt bzw behandelt wurde. Ein Signal wurde gesetzt. Ich hoffe auf Besserung.

  15. also warum mm/saturn es nicht wie amazon auf die Kette kriegen erst abzubuchen wenn versendet wird ist mir ein Rätsel. Ich habe auf jeden Fall entschieden zu warten bis ich das headset bei einem anderen Händler bestellen kann als mm/ saturn oder otto.

    • Weil das die verfügbare Kapitaldecke erhöht und MM/S sich je Konsole die 15 Euro Differenz an der Mehrwertsteuer einverleibt, die nicht an die Kunden weitergegeben wurden. Bei Tausenden Konsolen ….
      Würde der Betrag in 2021 abgebucht, muss auf der Rechnung die 19% ausgewiesen werden so sind es 16% bei gleichem VK Preis….

      • Richtig Frank und für mich ist das hochgradiger Betrug und zudem ein schönes Zinsfreies Darlehen! Und das gehört mit aller Härte bestraft!

      • Die 16% Mehrwertsteuer gelten doch nur wenn die Lieferung 2020 erfolgt wäre. Da ist doch die Auslieferung wichtig und nicht der Zeitpunkt der Vorbestellung.

  16. Für mich war das Schlüsselwort, über das ich mich gefreut habe: „unfreundlich“
    Saturn ist durch die ganze Aktion einfach äußerst unfreundlich aufgetreten.
    Finde toll, dass das so benannt wird.

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