Start Politik Osterlockdown: Einzelhandel nun doch am 1. April geöffnet (Update)

Osterlockdown: Einzelhandel nun doch am 1. April geöffnet (Update)

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Bundeskanzleramt (Foto: GamesWirtschaft)
Bundeskanzleramt (Foto: GamesWirtschaft)

Die Kanzlerin nimmt ihre Entscheidung zurück: Die Geschäfte dürfen am Gründonnerstag (1. April) nun doch öffnen.

Update vom 24. März 2021 (12 Uhr): Sowohl am Gründonnerstag (1. April) als auch am Karsamstag (3. April) bleibt der Einzelhandel geöffnet – die geplante „Osterruhe“ entfällt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die umstrittene Entscheidung des Vortags zurückgenommen und als „Fehler“ bezeichnet, verbunden mit der Bitte um Entschuldigung.

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich wichtige Fragen – etwa die Lohnfortzahlung oder die Logistik – nicht hätten rechtzeitig klären lassen.

Alle weiteren Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März bleiben unangetastet. Insbesondere gilt weiterhin die Vorgabe, dass sich maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen (Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre).

Meldung vom 23. März 2021 (10:30 Uhr): Bis in die frühen Morgenstunden haben die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gerungen. Am Ende steht die erwartete Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April 2021 – kurz zuvor will sich die Runde zum nächsten Corona-Gipfel treffen.

Die wohl bemerkenswerteste Übereinkunft betrifft die sogenannte „Osterruhe“: Das öffentliche Leben soll über das Osterwochenende heruntergefahren werden, beginnend mit dem 1. April (Donnerstag). Das Ziel: die Auswirkungen der 3. Welle und damit die Belastung der Krankenhäuser abzumildern. Was bedeutet: Für die Organisation von Ostergeschenken bleiben nur noch wenige Werktage – nämlich die Zeit zwischen jetzt und dem Mittwoch kommender Woche.

Auch Spielkonsolen wie die Nintendo Switch Lite sowie Games finden sich erfahrungsgemäß häufig in den Oster- und Warenkörben: Viele Händler dürfen aufgrund stark gestiegener Infektionszahlen allerdings nur noch Click & Collect anbieten. Die Ware muss also online oder telefonisch bestellt und dann nach Vereinbarung im Laden abgeholt werden.

Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

  • Deutschland geht vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) in eine „erweiterte Ruhezeit“. Der Einzelhandel bleibt in diesem Zeitraum geschlossen. Ausnahme: Ausgerechnet am Karsamstag (3. April) dürfen Supermärkte und Lebensmittelhändler öffnen. In diesem Zeitraum gilt zudem ein Ansammlungsverbot.
  • Die bereits Anfang März vereinbarte Notbremse gilt: Überschreitet eine Stadt oder ein Landkreis die Inzidenz von 100, muss der Einzelhandel schließen – lediglich Click & Collect (Reservierung + Abholung) ist dann noch möglich. Die Kommunen können Ausgangsbeschränkungen verhängen.
  • Oster-Gottesdienste sollen ausschließlich digital stattfinden.
  • Auch an Ostern dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen – zuzüglich Kindern bis 14 Jahre.
  • An die Bundesbürger wird dringend appelliert, auf „nicht zwingende Reisen“ im In- und Ausland zu verzichten. Dies gilt nicht nur für Urlaub auf den Balearen, sondern auch für Aufenthalte in Ferienwohnungen oder auf Camping-Plätzen. Rückkehrer aus Urlaubsländern sollen seitens der Fluglinien getestet werden – inklusive der Crew.

Alle weiteren Bestimmungen sind in diesem Beschluss nachzulesen.