Am 23. November ist Black Friday – internationaler Feiertag der Schnäppchenjäger. Doch um die Marke Black Friday ist ein erbitterter juristischer Streit entbrannt.

Fröhlich am Freitag 47/2018: Die wöchentliche Kolumne aus der Chefredaktion

Verehrte GamesWirtschaft-Leser,

falls Sie in den rheinischen Karnevals-Hochburgen zu Hause sind, stehen die Chancen gut, dass Sie den diesjährigen Singles Day 2018 glatt verschunkelt haben. Denn der Singles Day fällt mit dem Start in die fünfte Jahreszeit am 11.11. zusammen.

Der Singles Day heißt Singles Day, weil es sich bei den vier Einsen dieses Datums um einzelne Ziffern (also Singles) handelt. Aus dem einstigen traditionellen Junggesellen-Feiertag machte das chinesische Amazon-Pendant Alibaba einen eCommerce-Feiertag mit Milliarden-Umsätzen.

Der Singles Day ist somit in vielerlei Hinsicht die chinesische Version des amerikanischen Black Friday, der stets auf den Freitag nach Thanksgiving fällt (heuer: der 23.11.) und in den USA den Start in den Weihnachts-Kaufrausch markiert.

Vor ein paar Jahren ist die hübsche Idee des Black Friday auch hierzulande angekommen und hat sich in kürzester Zeit etabliert – deutlich fixer als etwa Halloween. Die Bedeutung des Black Friday für den Einzelhandel wächst stetig, wie sich an den Google-Suchanfragen ablesen lässt.

Der Haken: Das Hongkonger Unternehmen Super Union Holdings Ltd hat sich in Deutschland bereits 2013 die Wortmarke „Black Friday“ für Aberhunderte von Produkten und Branchen schützen lassen, von der Nasenklemme für Schwimmer bis zur Zirkusdarbietung. Exklusiver Lizenznehmer der Marke „Black Friday“ ist die Black Friday GmbH. Deren Geschäftsführer Konrad Kreid beziffert allein den deutschen Gesamtumsatz am Black-Friday-Wochenende mit 2 Milliarden Euro.

Kritiker sagen: Die Monopolisierung des „Black Friday“ sei ungefähr so ähnlich, als würde man Markenschutz für „Ostermontag“ oder „Valentinstag“ beantragen. Seit mehreren Jahren tobt daher ein juristischer Zwist um die Nutzungsrechte am „Black Friday“, der zu Marken-Löschungsanträgen führte, dem das Patentgericht zunächst auch zugestimmt hat. Der Markeninhaber hat Berufung eingelegt. Rechtskräftig ist das Urteil daher noch nicht – alle Parteien scheinen gewillt, den Marken-Krieg fortzusetzen.

Juristen warnen Händler weiterhin davor, die Formulierung „Black Friday“ leichtfertig im Zusammenhang mit der vorweihnachtlichen Schnäppchen-Phase zu nutzen, weil sie Gefahr laufen, eine hochdotierte Abmahnung einzufangen.

Und so kommt es, dass die meisten Marktteilnehmer notgedrungen eigene, teils selbstkreierte Formate vermarkten: MediaMarkt richtet wieder den Red Friday aus, Saturn veranstaltet das „Black Weekend“ und Amazon trommelt für den Cyber Monday (26.11.), der zu einer ganzen Cyber Monday Woche ausgebaut wurde und vom „Countdown zur Cyber Monday Woche“ eingeläutet wird.

Logische Fortführung wäre somit der „Countdown zum Countdown zur Cyber Monday Woche“, gefolgt vom Tu’s-zurückschicken-Tueday. Wir werden berichten.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

Petra Fröhlich
Chefredakteurin GamesWirtschaft


Alle bisherigen Folgen von „Fröhlich am Freitag“ finden Sie in der Rubrik „Meinung“. Sie wollen die Kolumne plus die Top-Meldungen einmal pro Woche in Ihrem Posteingang abrufen? Dann abonnieren Sie doch einfach den GamesWirtschaft-Newsletter – natürlich kostenlos.