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Games Academy: Umwandlung in gemeinnützige GmbH

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Thomas Dlucaiczyk ist Gründer, Rektor und Eigentümer der Games Academy.
Thomas Dlucaiczyk ist Gründer, Rektor und Eigentümer der Games Academy.

Aus der Games Academy GmbH wird eine Games Academy gGmbH: Nach 18 Jahren wandelt Gründer und Rektor Thomas Dlugaiczyk den traditionsreichen Ausbildungsbetrieb in ein gemeinnütziges Unternehmen um.

Wer eine Karriere in der Spiele-Branche anstrebt und Gamedesigner oder Grafiker werden möchte, hat die Auswahl unter einer Vielzahl an privaten und staatlichen Hochschulen im ganzen Bundesgebiet. Eine der ältesten und bekanntesten Spezialschulen ist die Games Academy mit Sitz in Berlin und Filiale in Frankfurt/Main.

Noch in diesem Jahr will Gründer und Eigentümer Thomas Dlugaiczyk die Games Academy in eine gemeinnützige GmbH umwandeln – die Vorbereitungen laufen bereits seit der Entscheidung im Sommer 2017.

Die steigenden Aufwendungen für eine solide Games-Ausbildung könnten und dürften auf Dauer nicht alleine auf den Schultern der Lernenden lasten, so Dlugaicyzk in seiner Begründung. Entwickler-Studios und Branchen-Standorte sollen stärker Verantwortung übernehmen, da sie schließlich von den Games-Academy-Talenten profitieren würden.

Games Academy wird in eine gGmbH umgewandelt

Wie genau die Unterstützung konkret aussehe, hänge von vielen Faktoren ab, so Dlugaiczyk gegenüber GamesWirtschaft. Die Umstrukturierung mache den Weg frei für eine breite Unterstützung der Games Academy durch Unternehmen, Personen und die öffentliche Hand. Ausbildung und berufliche Qualifizierung seien Gemeinschaftsaufgaben.

Die künftige Gesellschaftsform – die gemeinnützige GmbH (kurz: gGmbH) – unterscheidet sich von der bekannten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ganz grundsätzlich  dadurch, dass etwaige Gewinne ausschließlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden dürfen. Zudem ist eine gGmbH von der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, vom Solidaritätszuschlag und häufig von der Grundsteuer befreit.

Auch Schenkungen, Erbschaften und anderweitige Zuwendungen können von Steuern befreit sein. Selbstverständlich darf die Gesellschaft Spendenbescheinigungen ausstellen. Die Rechtsform ist daher gerade im Bereich der Ausbildung und im sozialen Bereich verbreitet, etwa bei Pflegeheimen, Bildungseinrichtungen und Kindergärten.