Genügt die „eigenhändige Übergabe“ bei der Zustellung von USK-18-Spielen künftig nicht mehr? Die Landesjugendbehörden drängen auf eine Altersprüfung bereits bei der Bestellung.

[no_toc]In einem Blog-Eintrag weist Felix Hilgert von der Kanzlei Osborne Clarke auf eine drohende Verschärfung der Spielregeln beim Versand von Videospielen mit USK-18-Kennzeichung („Keine Jugendfreigabe“) hin. Demnach haben die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) ihre entsprechende Rechtsauffassung aktualisiert.

Werden Spiele wie „Grand Theft Auto 5“ oder „The Witcher 3: Wild Hunt“ im stationären Handel verkauft, ist die Lage klar: An der Kasse erfolgt im Zweifel eine Altersüberprüfung via Personalausweis. Gleiches gilt für andere jugendschutzrechtlich relevante Waren, etwa Blurays, Spirituosen oder Zigaretten.

Versand von USK-18-Spielen: Eigenhändige Übergabe gegen Aufpreis

Im Versandhandel ist die Lage naturgemäß verzwickter: Bei Spielen, die von der USK ab 16 Jahren freigegeben sind, hat der Händler die Wahl, ob er die Altersprüfung direkt bei der Bestellung in Form eines entsprechenden Personalausweis-Checks vornimmt – oder ob dies bei der Zustellung durch Post oder Paketdienst via einfacher „Alterssichtprüfung“ erfolgt.

Bei Spielen „ohne Jugendfreigabe (= USK 18) bestehen die Landesjugendbehörden auf einen „effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen sowohl bei der Bestellung als auch bei der Lieferung“. Nach bisheriger Rechtslage dürfen Amazon, MediaMarkt.de & Co. die Spiele zustellen, wenn gewährleistet ist, dass die Ware nur persönlich an den volljährigen Empfänger übergeben wird. Üblicherweise geschieht dies durch den Abgleich mit dem Personalausweis oder Reisepass – also via Identitätsprüfung. Eine Zustellung an Packstationen ist ausgeschlossen. Bei Amazon wird bei diesen Spielen serienmäßig ein Aufpreis von 5 Euro fällig.

Die meistverkauften PC- und Konsolenspiele des Jahres 2016 im Überblick.
Die meistverkauften PC- und Konsolenspiele des Jahres 2016 im Überblick.

Landesjugendbehörden fordern Alters-Check bei Bestellung

Doch die bloße Alterskontrolle der Person, die das Paket annimmt, genügt laut den „Praxishinweisen“ der Landesjugendbehörden nicht mehr. Bereits im Online-Shop muss demnach sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche erst gar keine USK-18-Titel bestellen können.

Aus Sicht von Jurist Hilgert zeigen sich die Behörden an diesem Punkt „überaus streng“ – und es sei fraglich, ob diese Auslegung tatsächlich durch das Jugendschutzgesetz gedeckt sei. Schließlich gehe aus vorliegenden Gerichtsbeschlüssen klar hervor, dass es einzig darauf ankommt, dass Minderjährige die Ware nicht in Empfang nehmen können. Dies sei durch den inzwischen üblichen, Aufpreispflichtigen Spezialversand von Deutscher Post und DHL („Eigenhändige Übergabe“) gewährleistet.

Versand von USK-18-Spielen: Kaum ein Händler erfüllt die neuen Vorgaben

Der Blog-Eintrag kommt zu dem Fazit, dass „derzeit kaum ein Versandhändler mit USK-18-Medien die strengen Anforderungen der OLJB“ erfüllen dürfte. Eine Altersprüfung vor dem Abschicken des Bestellvorgangs fände mindestens bei den Marktführern nicht statt. Ob die Rechtsauffassung der OLJB Bestand hat, werden mutmaßlich erst entsprechende Urteile zeigen. Die Kanzlei rät Online-Händlern dazu, vorsichtshalber schon jetzt die Einführung anerkannter Altersprüfsysteme zu prüfen.

Nicht betroffen von der Regelung sind übrigens weiterhin die Einkäufe via Steam oder GOG.com: Hier erfolgt zwar eine Online-Altersabfrage – allerdings werden auch ausgedachte Geburtstermine anstandslos akzeptiert.