Start Wirtschaft Bossland: Schadenersatz-Klage von Blizzard gescheitert

Bossland: Schadenersatz-Klage von Blizzard gescheitert

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Blizzard Entertainment wehrt sich gegen die Anbieter von Bot-Software, darunter die Zwickauer Firma Bossland.
Blizzard Entertainment wehrt sich gegen die Anbieter von Bot-Software, darunter die Zwickauer Firma Bossland.

Die meisten Betreiber von Online-Rollenspielen untersagen den Einsatz von Hilfsprogrammen, sogenannter Bots – und gehen gerichtlich gegen deren Anbieter vor. Nach einem FAZ-Bericht ist Blizzard Entertainment vor dem Landgericht Leipzig mit einer Schadenersatzklage in Millionenhöhe gegen die Bossland GmbH gescheitert.

Der US-Spielehersteller Blizzard Entertainment und die Zwickauer Bossland GmbH lieferten sich bereits in der Vergangenheit einen erbitterten Rechtsstreit um die Frage, ob Bots in Computerspielen zulässig sind oder nicht.

Derartige Zusatz-Software übernimmt in Blizzard-Spielen wie „World of Warcraft“ oder „Diablo 3“ lästige und immer wiederkehrende Sammel- und anderweitige Routine-Aufgaben – und zwar in Abwesenheit des Spielers. Zudem lässt sich so quasi im Schlaf Ingame-Währung erwirtschaften und die Spielfigur aufwerten.

Aus Sicht der Hersteller stellen diese Bots einen unfairen Vorteil dar, bringen die Spielbalance aus dem Takt und verstoßen zudem gegen das Urheberrecht sowie gegen die Geschäftsbedingungen. Dass die Spieler dadurch deutlich schneller vorankommen, liegt zudem nicht zwingend im Blizzard-Interesse – schließlich fallen beispielsweise bei „World of Warcraft“ monatliche Abo-Gebühren an.

Bossland GmbH: Landgericht Leipzig weist Schadensersatz-Klage von Blizzard Entertainment ab

Nachdem die Bossland GmbH sowohl die Entwicklung als auch den Vertrieb der Tools infolge eines BGH-Urteils eingestellt hat, präsentierte Blizzard Entertainment eine Schadensersatz-Forderung in Höhe von 8 Millionen Dollar für mehrere tausend Einzelfälle.

Dieser Forderung sei laut FAZ in den USA stattgegeben worden – das Landgericht Leipzig wollte diesem Antrag jedoch nicht folgen, da die amerikanischen Schadensersatz-Regelungen hier keine Anwendung fänden. Blizzard kann das Urteil also nicht in Deutschland durchsetzen.

Beobachter gehen davon aus, dass die Auseinandersetzung in der nächsten Instanz weitergeht – das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit also noch nicht gesprochen.