Start Wirtschaft Corona-Update: 800-Quadratmeter-Limit für den Einzelhandel entfällt

Corona-Update: 800-Quadratmeter-Limit für den Einzelhandel entfällt

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Nach Ansicht des Hamburger Verwaltungsgerichts dürften auch Elektromärkte wie hier Saturn mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche anbieten (Foto: MediaMarktSaturn)
Nach Ansicht des Hamburger Verwaltungsgerichts dürften auch Elektromärkte wie hier Saturn mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche anbieten (Foto: MediaMarktSaturn)

Die Ladenfläche-Obergrenze von 800 Quadratmetern infolge der Corona-Pandemie ist vom Tisch: Kleine und große Ladengeschäfte dürfen unabhängig von der Fläche öffnen.

Update vom 6. Mai 2020: Die 800-Quadratmeter-Begrenzung der Verkaufsflächen ist passé: Bei der heutigen Videokonferenz zwischen den Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel wurde vereinbart, dass der Einzelhandel unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen darf.

Voraussetzung ist die Umsetzung der Hygiene- und Sicherheitsstandards: Begrenzung der Kundenzahl, Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Vermeidung von Warteschlangen.

Bereits am gestrigen Dienstag hatte die MediaMarktSaturn-Gruppe bekannt gegeben, dass die Märkte in sechs von 16 Bundesländern wieder vollumfänglich öffnen.

Update vom 28. April 2020: Nach der heutigen Sitzung der bayerischen Staatsregierung dürfen ab sofort auch große Geschäfte im Freistaat öffnen, sofern sie die Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzen. Es gilt die Regelung, das sich pro 20 Quadratmeter nur ein Kunde aufhalten darf.

MediaMarkt und Saturn haben bereits angekündigt, dass ihre Filialen in München, Nürnberg, Regensburg, Coburg, Landshut, Ansbach und an vielen weiteren Standorten ab dem 29. April (Mittwoch) wieder geöffnet sind – allerdings mit reduzierten Öffnungszeiten.

Anders als die Richter in München und Hamburg hält es das Magdeburger Verwaltungsgericht für nachvollziehbar, dass Läden mit mehr als 800 Quadratmetern grundsätzlich nicht öffnen dürfen. Somit bleiben diese Geschäfte in Sachsen-Anhalt bis auf Weiteres geschlossen.

Update vom 27. April 2020: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung der Hamburger Kollegen: Die derzeit geltende Verkaufsflächenregelung inklusive Begrenzung auf 800 Quadratmeter für einzelne Branchen „entspricht nicht dem Gleichheitssatz“ des Grundgesetzes, so die Münchener Richter.

Das Gericht gab der klagenden Warenhaus-Gruppe Recht, dass die Freistellung von Buchhandlungen und Fahrradhändlern ohne Flächenbegrenzung „sachlich nicht gerechtfertigt“ sei. Zudem ist zu beanstanden, dass die Begrenzung der Kundenzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter nur für einzelne Branchen gilt.

Aufgrund der „herrschenden Pandemie-Notlage“ und der kurzen Geltungsdauer der Einschränkungen bleiben die bestehenden Regelungen bis einschließlich 3. Mai (kommender Sonntag) in Kraft.

Die neuerliche Entscheidung binnen weniger Tage legt nahe, dass die widersprüchliche Verkaufsflächen-Regelung zeitnah vereinheitlicht wird. Bereits am morgigen Dienstag (28.4.) will das bayerische Kabinett das Verwaltungsgerichts-Urteil aufgreifen und die Infektionsschutzverordnung anpassen.

Zuletzt hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür plädiert, dass einheitliche und nachvollziehbare Regelungen greifen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) berät am kommenden Donnerstag (30. April) mit den 16 Ministerpräsidenten darüber, inwieweit die bisherigen Entscheidungen erweitert oder korrigiert werden müssen.

Meldung vom 23. April 2020: Seit Wochen beschäftigen sich Deutschlands Gerichte mit Eilanträgen von Einzelhändlern und Gastronomen, die gegen die Corona-Beschränkungen und -Schließungen klagen. Nahezu alle Anträge werden abgewiesen: Die harten Maßnahmen sind durch den Infektionsschutz und durch den Schutz der Bevölkerung gerechtfertigt.

Erfolgreich geklagt hat indes SportScheck, eine Tochter des Warenhaus-Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof: Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass auch Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter öffnen dürfen. Auf diese Obergrenze hatten sich Bund und Länder vergangene Woche geeinigt. Elektromärkte wie MediaMarkt und Saturn, die in ihren Filialen im Schnitt weitaus größere Flächen bewirtschaften, haben inzwischen Abteilungen und Stockwerke abgetrennt, um diese Vorgabe einzuhalten und wieder öffnen zu dürfen.

Die Hamburger Richter argumentieren, es gäbe keinen gesicherten Nachweis, dass alleine von größeren Verkaufsflächen eine höhere Anziehungskraft ausgehe. Die Infektionsschutz-Maßnahmen (Abstandsregeln, Hygiene etc.) ließen sich in großen Läden ebenso gut, wenn nicht sogar besser umsetzen und einhalten als bei kleinen Geschäften. Weil einzelne Branchen wie etwa Bau- und Gartenmärkte, Autohäuser oder Möbelhäuser ohne Flächenbegrenzung öffnen dürfen, sieht das Gericht an diesem Punkt eine Ungleichbehandlung und somit einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt: Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) wird sich nun mit dem Fall beschäftigen und will bis Donnerstag kommender Woche (30. April) eine Entscheidung treffen. Bis zur endgültigen Klärung bleibt die Verordnung der Stadt in Kraft: Die Verkaufsfläche ist vorerst auf 800 Quadratmeter zu begrenzen.

Handel, Belegschaft, Verbraucher und Politik blicken mit Spannung nach Hamburg: Denn das Urteil gilt als Präzedenzfall und hat somit auch Bedeutung für alle anderen Bundesländer, wo vergleichbare Regelungen gelten.