Start Angebote Mehrwertsteuer geschenkt: MediaMarkt und Saturn mit neuer Aktion

Mehrwertsteuer geschenkt: MediaMarkt und Saturn mit neuer Aktion

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Die Mehrwertsteuer geschenkt-Aktion bei MediaMarkt und Saturn (Abbildung: MediaMarktSaturn Holding)
Die Mehrwertsteuer geschenkt-Aktion bei MediaMarkt und Saturn (Abbildung: MediaMarktSaturn Holding)

Nur für kurze Zeit und für ausgewählte Produkte gibt es bei MediaMarkt und Saturn die Mehrwertsteuer geschenkt.

Im TV, im Radio und auf Plakaten werben MediaMarkt* und Saturn* für die neue Aktion: Auf viele vorrätige beziehungsweise online verfügbare Artikel gibt es einen Rabatt in Höhe des inkludierten Mehrwertsteuer-Anteils. In der Praxis bedeutet das eine Ersparnis von immerhin 15,966 Prozent gegenüber dem Kaufpreis. Bei Kauf im Markt ist der Abzug bereits im Preis berücksichtigt – beim Online-Kauf erfolgt der Abzug spätestens im Warenkorb.

In den Märkten gilt die Aktion bis Ladenschluss am Samstag (26. Oktober 2024) – Online-Käufer haben bis Montag-Morgen (28. Oktober / 6:59 Uhr) Zeit, um sich auf mediamarkt.de* und saturn.de* die besten Angebote zu sichern.

Bei vielen beliebten Produkten lässt sich dadurch eine Menge Geld sparen – einige Beispiele aus dem Games-Bereich (gültig, solange Vorrat reicht / kurzfristige Ausverkäufe und Preisänderungen vorbehalten):

Wichtig zu wissen: Die Produkte einzelner Marken sind von der Aktion ausgeschlossen, unter anderem Apple, AVM, Amazon, Blink, Tchibo, MediaMarkt-/Saturn-Eigenmarken, Liebherr, Miele, Sonos, Samsung und viele mehr (komplette Liste siehe Online-Shop).

Auch einzelne Artikel sind von der Aktion ausgeschlossen, darunter:

  • Xbox Series S Robot White (Art. Nr. 2950888)
  • Xbox Series X 1 TB Digital Edition (Art. Nr. 2950889)
  • PlayStation 5 Portal (Art. Nr. 2899832)
  • PlayStation 5 Slim Disc-Laufwerk (Art. Nr. 2909989)
  • PlayStation 5 Pro (Art. Nr. 2957869)

Nicht Teil der Aktion sind außerdem Software und Games, Vorbesteller-Artikel und Gaming-Cards, -Codes und -Guthaben sowie Gutschein-Karten.

Achten Sie daher darauf, dass beim entsprechenden Artikel der Hinweis „Mwst.-Abzug bereits erfolgt“ auftaucht.


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