Start Marketing & PR Dying Light: The Beast erscheint heute – uncut auf Steam (Update)

Dying Light: The Beast erscheint heute – uncut auf Steam (Update)

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In Dying Light: The Beast bekommt es Kyle Crane abermals mit einer Zombie-Apokalypse zu tun (Abbildung: Techland)
In Dying Light: The Beast bekommt es Kyle Crane abermals mit einer Zombie-Apokalypse zu tun (Abbildung: Techland)

Techland setzt voll auf den Digitalvertrieb: Wer Dying Light: The Beast via Steam erwirbt, bekommt eine ungeschnittene Fassung.

Update vom 18. September 2025 (14:30 Uhr): Seit wenigen Stunden ist Techland als neues Mitglied von USK Online gelistet. Das Service-Angebot der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle verspricht „rechtlichen Schutz vor Strafen und Aufsichtsverfahren“: Erster Ansprechpartner von Aufsichts-Behörden und Landesmedienanstalten ist damit nicht das jeweilige Unternehmen, sondern die USK.


Meldung vom 18. September 2025 (9:45 Uhr): Die Werbung für Dying Light: The Beast nimmt keine Gefangenen: „Treibe die pure Grausamkeit der Kämpfe in Dying Light auf die Spitze und werde Zeuge unmenschlicher Brutalität: Zertrümmere Schädel, reiß Köpfe ab und zerfetze deine Feinde.“

Genau dies ist der USP der Open-World-Action-Survival-Horror-Serie der polnischen Tencent-Tochter Techland. Und die Nachfrage der Zielgruppe nach der Zombie-Apokalypse ist offenkundig groß: Mehr als eine Million Fans haben Dying Light: The Beast laut Hersteller bereits vorbestellt.

Auf der Gamescom in Köln wurde eine maßgeschneiderte Demo in einem spektakulären Nachbau der Spielwelt Castor Woods präsentiert.

Am heutigen 18. September wird Techland die Vollversion freischalten – einen Tag früher als ursprünglich angekündigt. Der Release ist nach Zeitzonen gestaffelt: Die Spieler im deutschsprachigen Raum sind um 18 Uhr an der Reihe.

Dying Light: The Beast erscheint heute – uncut auf Steam

Doch in den Regalen von Amazon oder MediaMarkt sucht man Dying Light: The Beast vergebens. Aus Gründen: Anders als im Falle des Vorgängers Dying Light 2, das im Einzelhandel in einer entschärften USK-18-Version vertrieben wurde, wird The Beast erst gar nicht als Datenträger-Version angeboten.

Dies erklärt auch den Umstand, dass die Action-Neuheit nicht in der USK-Datenbank auftaucht – und auch nicht auftauchen wird, wie GamesWirtschaft aus dem Umfeld des Publishers erfuhr.

Im Falle von Dying Light 2: Stay Human hatte die USK vor drei Jahren zunächst eine Freigabe verweigert – die Gründe wurden der Öffentlichkeit erst auf Nachfrage mitgeteilt (mehr dazu in dieser Kolumne). Techland hatte zuvor „zahlreiche Versuche“ unternommen – und „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausgeschöpft“.

Dying Light: The Beast: Die Unterschiede der Versionen

Weil Dying Light: The Beast ausschließlich via Download vertrieben wird, hat der Action-Titel das reguläre IARC-Verfahren durchlaufen, das auch in Deutschland bei Online-Spielen und Apps zur Anwendung kommt und dem sich viele (wenn auch nicht alle) Vertriebs-Plattformen angeschlossen haben.

Laut IARC ist Dying Light: The Beast – wenig überraschend – nur für Spieler ab 18 Jahren geeignet.

Nach GamesWirtschaft-Informationen ergeben sich daraus je nach Plattform feine Unterschiede:

  • Die via Steam vertriebene PC-Version ist uncut.
  • Die Versionen für PlayStation 5 und Xbox Series X/S weisen Unterschiede gegenüber der weltweit vertriebenen Fassung auf, die jenen von Dying Light 2: Stay Human ähneln. So ist das ‚Human Dismemberment‘ – also das Zerstückeln menschlicher Gegner – nicht möglich. Auch das sogenannte Ragdolling getöteter Gegner ist deaktiviert.

Pünktlich zum Release von Dying Light: The Beast hat sich Techland dem Vernehmen nach für eine Mitgliedschaft bei USK Online entschieden, die den laut Eigenwerbung „umfangreichsten rechtlichen Schutz, der im deutschen Jugendschutz möglich ist“ bietet. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle wirbt unter anderem mit der Sicherheit vor Aufsichtsverfahren und Ordnungswidrigkeitsstrafen. Unter den mehr als USK-Online-Mitgliedern finden sich Studios, Publisher, Händler und Konsolen-Hersteller, aber auch Medienhäuser, Veranstalter und YouTuber Gronkh.


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11 Kommentare

  1. AT Account machen, Guthabenkarten in AT kaufen und dann die Pegi Version laden, die sollte ja uncut sein oder?So hab ich es auf Konsole gemacht.

  2. Höchste Zeit das Jugendschutzgesetz zu reformieren! Das ist schon längst überfällig. Sie ist nicht mehr zeitgemäß und zielführend. In der heutigen Zeit ist die Medienkompetenz der Jugend gegeben und gut ausgeprägt. Schluss mit den Freigabeverweigerungen. Schliesslich haben wir einen funktionierenden Jugendschutz mit USK 0 bis 18. Und das ist auch völlig ausreichend!

  3. Ihr wollt mir echt erzählen das ihr die einzigen seid die was über sie Zensur wissen? Ausgerechnet eine Seite dir kam jemand kennt aber alle anderem großen gaming Seiten Wissen absolut vom nichts. Ich glaube das ist feines Clickbait, in Moment weiß noch niemand wie dir Zensur aussieht außer techland selbst.

    • Die paar Stunden bis 18 Uhr kann man noch in aller Gelassenheit abwarten – und dann unterhalten wir uns gerne nochmal über angebliches ‚Click-Bait‘.

  4. Klick Bait gestützt auf Luft, es gibt akt. weder einen offiziellen Entscheid, Bescheid geschweige denn Statement seitens Techland und das wird es auch bis auf Weiteres nicht geben. Außerdem ist höchst verdächtig, dass offenbar Games Wirtschaft exklusiv Informationen vorliegen, die bis jetzt dem Rest der Presse vorenthalten blieben. Daher ist dieser Artikel unglaubwürdig!

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