Start Wirtschaft „Kundenfeindlich“: Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony Interactive ab

„Kundenfeindlich“: Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony Interactive ab

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Eine jener Passagen in den AGB des PlayStation Network, die von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt wurden (Abbildung: Sony Interactive)
Eine jener Passagen in den AGB des PlayStation Network, die von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt wurden (Abbildung: Sony Interactive)

Verstoßen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PlayStation Network (PSN) gegen geltendes Recht? Ja, meint die Verbraucherzentrale NRW – und mahnt Sony Interactive ab.

Amazon, Facebook, Apple: Es ist nicht unüblich, dass sich Verbraucherzentralen den Marktführer herauspicken, um branchenübliche (mutmaßliche) Verfehlungen gerichtlich klären zu lassen. So ist es auch im jüngsten Fall: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt Sony Interactive ab, den Betreiber des PlayStation Network (PSN).

Das PSN ist Spiele- und Film-Bibliothek, Online-Shop, soziales Netzwerk und Kommandozentrale in einem – wer seine PlayStation 4 anwirft, nutzt zwangsläufig auch das PSN.

Die Voraussetzungen für dessen Nutzung sind in gleich mehreren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt, die epischen Text-Umfang erreichen und durch die sich daher mutmaßlich nur die wenigsten Konsolen-Besitzer ackern. Motto: Wird schon alles seine Ordnung haben – und falls nicht, werden sich Sony-Mitbewerber und/oder Verbraucherschützer darum kümmern.

Genau das ist jetzt passiert: Die Verbraucherzentrale hat mehrere Klauseln entdeckt, die nach Auffassung ihrer Juristen nicht mit geltendem Gesetz vereinbar sind.

Das betrifft insbesondere folgende Regelungen:

  • Laut den AGB gibt es ein Verfallsdatum für Guthaben auf dem PSN-Konto: Die aufgeladenen Euros müssen binnen 24 Monaten verbraucht werden – andernfalls verfallen sie zugunsten von Sony Interactive. Geht nicht, sagt die Verbraucherzentrale – weist aber gleichzeitig darauf hin, dass es gleichlautende Bestimmungen auch bei anderen Anbietern gibt.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte haften pauschal für alle Kosten, die innerhalb des PSN von den eigenen Kindern und anderen minderjährigen Personen verursacht werden. Das gilt auch und gerade für Mikrotransaktionen, also zum Beispiel In-App-Käufe.
  • Beim Kauf von digitalen Inhalten fehlt die Darstellung des gesetzlichen Widerrufrechts. So müssen Kunden bislang nicht explizit zustimmen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald sie den Download starten.

Die Verbraucherschützer wollen mit der Abmahnung erreichen, dass Sony die Klauseln künftig nicht mehr verwendet. Falls sich der Anbieter weigert oder nicht auf die Abmahnung reagiert, will die Verbraucherzentrale NRW klagen.

Die Arbeit der gemeinnützigen Verbraucherzentralen und ihrer Beratungsstellen wird überwiegend vom Land NRW und den Kommunen finanziert.