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PlayStation Plus: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Sony

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Streit um PlayStation Plus: Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Sony Interactive (Abbildungen: VZBV / Sony)
Streit um PlayStation Plus: Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Sony Interactive (Abbildungen: VZBV / Sony)

In den Nutzungsbedingungen hat sich Sony viel Spielraum für Preiserhöhungen bei PlayStation Plus eingeräumt – zu Unrecht, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

PlayStation Plus ist ein Online-Abodienst für PlayStation 4 und PlayStation 5, der unter anderem Online-Multiplayer-Modi und Spiele-Bibliotheken freischaltet. Bis zu 151,99 € kostet die ‚Mitgliedschaft‘ pro Jahr. Die Laufzeiten von zunächst ein, drei oder zwölf Monaten verlängern sich automatisch, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Darf Sony die Tarife für dieses Abo einseitig und ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen, wie es zuletzt 2023 passiert ist? Nein, urteilt das Kammergericht Berlin – und gibt damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Recht, der im Mai 2024 gegen Sony Interactive Entertainment Network Europe geklagt hat.

Zuvor hatte sich der PlayStation-Hersteller geweigert, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

PlayStation Plus: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen Sony

In den Geschäftsbedingungen behielt sich Sony bislang das Recht vor, die Preise für PlayStation Plus-Abonnements einseitig und ohne triftigen Grund zu ändern. Man werde die Kunden 60 Tage vor Inkrafttreten der Preiserhöhung ‚informieren‘ und auf die Möglichkeit der Vertragskündigung hinweisen.

Nach dem Berliner Urteil ist diese Klausel rechtswidrig: Das Kammergericht folgte der Argumentation der Verbraucherschützer, wonach die Abonnenten unangemessen benachteiligt würden. Es fehle schlichtweg ein „berechtigtes Interesse des Unternehmens an der Preisanpassungsklausel“ – das Unternehmen lasse sich einen „Spielraum für unkontrollierbare Preiserhöhungen“ einräumen.

Um etwaige Kostensteigerungen weiterzugeben, könne Sony den Vertrag kurzfristig kündigen und ein neues Angebot unterbreiten: Es spräche demzufolge nichts dagegen, Verbraucher selbst entscheiden zu lassen, ob sie das Abonnent zum neuen Preis fortführen wollen oder nicht.

Kurzum: Wenn Sony die Preise für seine PlayStation Plus-Abos bei laufenden Verträgen erhöhen will, brauche es dafür die ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten, erklärt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des VZBV. Vergleichbare Urteile hatte der Verband bereits gegen Spotify und Netflix erwirkt.

PlayStation Plus: Sony darf Spiele-Angebot nicht beliebig einschränken

Auch in einem zweiten Punkt kassierte Sony Interactive eine Niederlage: Denn das Unternehmen darf die Zahl und Verfügbarkeit der im Abo enthaltenen Spiele und Online-Funktionen nicht jederzeit beliebig und ohne Vorankündigung einschränken. Auch dieses ‚Recht‘ hatte sich Sony in den Geschäftsbedingungen selbst eingeräumt.

Eine derart weitgefasste Befugnis zur Änderung vereinbarter – und noch dazu vorab bezahlter – Leistungen sei den Abonnenten nicht zumutbar, entschied das Gericht. Die Kunden könnten bei Vertragsabschluss nicht ansatzweise erkennen, ob und welche Änderungen der vereinbarten Leistung auf sie zukommen.

Das Urteil des Kammergerichts vom 30. Oktober 2024 ist laut VZBV nicht rechtskräftig – Sony Interactive hat zudem Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Gleichwohl hat der PlayStation-Konzern offenkundig bereits reagiert: In der aktuellen Fassung der Nutzungsbedingungen sind die beanstandeten Passagen nicht mehr enthalten.

Die Sony Interactive Entertainment Deutschland GmbH will zu diesem Vorgang auf Anfrage von GamesWirtschaft keine Stellung nehmen.


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10 Kommentare

  1. oh, heißt das, das Ich nun Final Fantasy 1 bis 9 endlich spielen kann, die ich im Januar 2013 gekauft hatte im Store und nun nicht mehr zum Download bereit stehen? 🤔

    • Ich denke wenn du die Spiele im Rahmen des ps-plus Abos gekauft hast, bzw es nur über die ps-plus Spiele Liste gelistet war, dann ja (kenne mich aber nt aus, ist Personal opinion)

    • Auf den ersten direkten Blick wenig. Ich habe beruflich mit Abo-Modellen und Software-Lizenzen zu tun. Künftig wird Sony aber zwei Mal über eine Preiserhöhung nachdenken, wenn dafür erstmal aktiv das Geschäftsverhältnis gekündigt werden muss. Dabei herrscht ein großes Risiko, dass eine signifikante Anzahl an Usern, die den Dienst eh kaum nutzen, den Vertrag nicht erneuern. Läuft der Vertrag einfach weiter, ist dieses Risiko viel geringer.

    • Wenn du bspw ein Spiel dir per PS+ runtergeladen hast, es aber plötzlich nicht mehr spielbar wahr, kannst du Wenn ichs jetzt richtig verstanden habe die ganzen Spiele wieder spielen. Musste deswegen bspw letztens 15€ extra für die runtergesetze Vollversion des Spieles wieder zahlen

    • Depends. Sehr grundsätzlich kommen die Vorgaben ja auch für andere Abo-Systeme in Frage, etwa den PC Game Pass, EA Play, Amazon Prime Gaming oder Ubisoft+.

      • diese Abos sind absolut optional und nicht notwendig um online zu spielen, wie es auf der Playstation und Xbox der Fall ist.

    • joa aber bei Steam wirst du auch betrogen, weil du nur eine Lizenz der Nutzung des Spiels erwirbst nicht das Spiel selbst. so oder so du wirst überall verarscht wirklich raus aus Betrug kommst du wenn du gar nicht erst konsumierst. einfach Mal raus gehst und die Natur genießt anstatt nur in der Bude zu hocken und zu zocken. aber jeder wie er will.

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