Start Wirtschaft Bayern: Gericht kippt 2G im Einzelhandel (Update)

Bayern: Gericht kippt 2G im Einzelhandel (Update)

0
In den Wochen vor Weihnachten gilt in ganz Hessen - wie hier in Frankfurt/Main - die 2G-Regel im Einzelhandel (Foto: Fröhlich)
In den Wochen vor Weihnachten gilt in ganz Hessen - wie hier in Frankfurt/Main - die 2G-Regel im Einzelhandel (Foto: Fröhlich)

Auch zu Beginn des Jahres 2022 dürfen vielerorts nur Geimpfte und Genesene in Einkaufszentren und Elektronikmärkte: Wo gilt 2G im Einzelhandel?

Update vom 19. Januar 2022 (15 Uhr): Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt – gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel.

Geklagt hatte die Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern, die ihre Berufsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah.

Für den Zutritt zu Ladengeschäften zur „Deckung des täglichen Bedarfs“ ist grundsätzlich kein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erforderlich. Das gilt insbesondere für Supermärkte und Apotheken.

Gleichzeitig gibt es eine lange Liste von Branchen, die dieses Privileg ebenfalls für sich in Anspruch nehmen: Buchhandlungen, Gartenmärkte, Spielzeugläden, Schuhgeschäfte und viele mehr. Zudem bieten ‚Mischsortimenter‘ wie Discounter und Baumärkte auch Produkte an, die nicht unter den „täglichen Bedarf“ fallen.

Diese Uneinheitlichkeit und die fehlende Abgrenzung hat die Richter bewogen, die unscharfe Regelung in Gänze zu kippen.


Update vom 16. Dezember 2021 (16:45 Uhr): Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht setzt die 2G-Regelung im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug. Die Lüneburger Richter folgen damit der Argumentation eines Handelsunternehmens, wonach die erst vor wenigen Tagen in Kraft getretenen Infektionsschutz-Maßnahmen nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar sind.

So gäbe es schon jetzt eine Vielzahl an Ausnahmen mit Blick auf Geschäfte des täglichen Bedarfs, wozu unter anderem Supermärkte, Blumengeschäfte und viele weitere Betriebe gehören (siehe Liste unten) – Baumärkte aber nicht, trotz teils identischem Sortiments. Gerade im Lebensmitteleinzelhandel fände der überwiegende Teil der täglichen Kundenkontakte statt – dort gelten aber lediglich Maskenpflicht und die gewohnten Hygiene-Regeln.

Zudem ließe sich das Infektionsgeschehen auch mit einer FFP2-Maskenpflicht reduzieren, ohne dass Ungeimpfte ausgeschlossen würden. Die erheblichen Grundrechtseingriffe erscheinen dem Gericht vor diesem Hintergrund als unangemessen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.


Update vom 10. Dezember 2021 (11 Uhr): Mittlerweile haben nahezu alle Bundesländer auf eine 2G-Regelung im Einzelhandel umgestellt (mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs – Liste siehe unten). Als letztes Bundesland folgt Niedersachsen am morgigen Samstag.

Der aktuelle Stand (Änderungen vorbehalten):

  • Baden-Württemberg: bereits in Kraft (seit 3. Dezember)
  • Bayern: bereits in Kraft (seit 8. Dezember)
  • Berlin: bereits in Kraft
  • Brandenburg: bereits in Kraft
  • Bremen: bereits in Kraft
  • Hamburg: bereits in Kraft (seit 4. Dezember)
  • Hessen: bereits in Kraft (seit 6. Dezember)
  • Mecklenburg-Vorpommern: bereits in Kraft
  • NEU Niedersachsen: ab Samstag (11. Dezember)
  • Nordrhein-Westfalen: bereits in Kraft (seit 4. Dezember)
  • Rheinland-Pfalz: bereits in Kraft  (seit 4. Dezember)
  • Saarland: bereits in Kraft (seit 3. Dezember)
  • Sachsen: bereits in Kraft
  • Sachsen-Anhalt: bereits in Kraft  (seit 6. Dezember)
  • Schleswig-Holstein: bereits in Kraft  (seit 4. Dezember)
  • Thüringen: bereits in Kraft

Update vom 6. Dezember 2021 (9 Uhr): In nahezu allen Bundesländern gilt spätestens ab heute 2G im Einzelhandel – Bayern folgt am Mittwoch (8. Dezember). Für Niedersachsen und Bremen gibt es vorerst noch keinen konkreten Termin.

In Elektronikmärkten, Modegeschäften, beim Juwelier oder in der Parfümerie müssen Sie also beim Zutritt nachweisen, dass Sie entweder genesen oder gegen das Coronavirus geimpft sind. Ausnahmen gelten für sogenannte „Geschäfte des täglichen Bedarfs“:

  • Supermärkte und Discounter
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Buchhandlungen (abhängig vom Bundesland)
  • Blumenfachgeschäfte
  • Zoohandlungen („Tierbedarfsmärkte“)
  • Futtermittelmärkte
  • Bau- und Gartenmärkte
  • Großhandel
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Fahrradwerkstätten (Abweichungen in einzelnen Bundesländern möglich)
  • Kfz-Werkstätten (Abweichungen in einzelnen Bundesländern möglich)
  • Schuhgeschäfte (nur in Bayern)
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte für Lebensmittel
  • Zeitungsverkauf

Update vom 3. Dezember 2021 (16 Uhr): Wann gilt 2G im Einzelhandel? Die Antwort auf diese Frage fällt je nach Bundesland ganz unterschiedlich aus – teils ist die Regelung bereits in Kraft. Der aktuelle Stand (Änderungen vorbehalten):

  • Baden-Württemberg: ab heute (3. Dezember)
  • Bayern: ab Mittwoch (8. Dezember)
  • Berlin: bereits in Kraft
  • Brandenburg: bereits in Kraft
  • Bremen: keine Einschränkungen (außer Maskenpflicht, Abstand etc.)
  • Hamburg: ab Samstag (4. Dezember)
  • Hessen: ab Montag (6. Dezember)
  • Mecklenburg-Vorpommern: bereits in Kraft
  • Niedersachsen: noch nicht bekannt
  • Nordrhein-Westfalen: ab Samstag (4. Dezember)
  • Rheinland-Pfalz: ab Samstag (4. Dezember)
  • Saarland: ab heute (3. Dezember)
  • Sachsen: bereits in Kraft
  • Sachsen-Anhalt: ab Montag (6. Dezember)
  • Schleswig-Holstein: ab Samstag (4. Dezember)
  • Thüringen: bereits in Kraft

Update vom 2. Dezember 2021 (15:30 Uhr): Der heute gefasste Beschluss von Kanzlerin und Ministerpräsidenten sieht unter anderem vor, dass der Zugang zum Einzelhandel bundesweit nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) möglich ist – unabhängig von der regionalen Inzidenz. Ausgenommen sind wie bisher Geschäfte des täglichen Bedarfs (Apotheken, Getränkemärkte, Optiker, Buchhandlungen, Baumärkte, Tankstellen etc.); der Zugang muss von den Betreibern kontrolliert werden.

In einzelnen Bundesländern gilt 2G im Einzelhandel bereits jetzt – in Hessen, Hamburg oder Bayern soll sie in den kommenden Tagen umgesetzt werden.

Zum Standard wird 2G zudem in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Gastronomie), wo ergänzend ein aktueller Test vorgeschrieben werden kann (2G Plus). Ausnahmen sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich – und natürlich für Personen, die nicht geimpft werden können.

Für Silvester (31.12.) und Neujahr (1.1.) wird ein bundesweites An- und Versammlungsverbot umgesetzt, einhergehend mit einem Verkaufsverbot für Pyrotechnik.

Alle weiteren Beschlüsse sind auf der Website der Bundesregierung nachlesbar.


Update vom 1. Dezember 2021 (18 Uhr): Laut Medienberichten wird die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am morgigen Donnerstag eine bundesweite 2G-Regel für den Einzelhandel beschließen, und zwar unabhängig von der regionalen Inzidenz. Davon ausgenommen bleiben auch weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs, also zum Beispiel Supermärkte und Drogerien.

Unterdessen hat nun auch das Saarland die 2G-Pflicht für den Einzelhandel beschlossen, beginnend am kommenden Montag (6. Dezember).


Meldung vom 1. Dezember 2021 (14 Uhr): Der Handelsverband Deutschland (HDE) wehrt sich gegen Pläne der Politik, 2G im stationären Einzelhandel auszuweiten – Zutritt haben dann nur noch Genesene und nachweislich gegen das Corona-Virus geimpfte Kunden. Ein negatives Testergebnis (3G) reicht somit nicht mehr aus. Ausnahmen bilden wie bisher nur Supermärkte, Discounter, Drogerien und Apotheken.

Eine bundeseinheitliche Entscheidung könnte am Donnerstag im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundesregierung fallen. Bereits jetzt gilt 2G im Einzelhandel unter anderem in Berlin, Thüringen und Sachsen – auch Bayern, Hessen und Hamburg bereiten entsprechende Verordnungen vor.

Ein Rechtsgutachten einer Kanzlei im Auftrag des HDE (PDF) kommt nun zu dem Ergebnis, dass solche Einschränkungen unter den derzeitigen Voraussetzungen rechts- und verfassungswidrig seien. Insbesondere würden dadurch die Berufsfreiheit und das Gleichheitsgrundrecht verletzt.

„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein“, betont HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Deshalb müsse sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen.

„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth.

Würde 2G flächendeckend eingesetzt, drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent – im Einzelfall seien die Händler in ihrer Existenz bedroht.

Der Handelsverband plädiert stattdessen für die Einführung einer allgemeinen Impflicht. Sollte 2G dennoch flächendeckend umgesetzt werden, fordert der HDE prophylaktisch finanzielle Entschädigungen, die über die bisherigen Fixkostenzuschüsse hinausgehen.