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Verwertungsgesellschaft für Games bekommt Betriebserlaubnis

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Beim Kauf von PCs, Laptops und Festplatten wird eine Privatkopie-Abgabe fällig - an der künftig auch die Games-Industrie partizipieren möchte (Abbildungen: MIFCOM, Seagate, Medion)
Beim Kauf von PCs, Laptops und Festplatten wird eine Privatkopie-Abgabe fällig - an der künftig auch die Games-Industrie partizipieren möchte (Abbildungen: MIFCOM, Seagate, Medion)

Nach fast zweieinhalb Jahren erhält die Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) eine amtliche Erlaubnis.

Mit Bescheid vom 9. September hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt den Geschäftsbetrieb der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) genehmigt. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich eine Tochter des Industrieverbands Game, die im Mai 2023 angekündigt wurde. Zuvor hatte eine Mehrheit der Verbands-Mitglieder für den Aufbau der VHG gestimmt.

Es ist das erste Mal seit elf Jahren, dass die DPMA wieder eine Verwertungsgesellschaft zulässt. Bislang gibt es in Deutschland 14 solcher Einrichtungen; die bekanntesten sind die GEMA, die GVL und VG Wort.

Künftig können Computerspiele-Hersteller sogenannte Vergütungsansprüche geltend machen, wenn Inhalte für private, sprich: nicht-kommerzielle Zwecke angefertigt werden – etwa in Form von Screenshots, Filmaufnahmen, Roleplay-Servern, E-Sport-Matches oder Mitschnitten von Spielhandlungen (Letsplays).

Die Zahlungen erfolgen nicht direkt, sondern indirekt über die Hersteller von Geräten und Speichermedien, auf denen besagte Bilder und Videos „elektronisch abgelegt“ werden. Die VHG tritt als Treuhänderin auf und vertritt demzufolge die Interesse von Spiele-Studios und Publishern gegenüber Hardware-Anbietern.

Verwertungsgesellschaft: Patentamt erteilt Betriebserlaubnis

Wer Computer, Laptops, Smartphones, Smartwatches, Tablets oder Speichermedien (Festplatten, USB-Sticks, DVD-Rohlinge etc.) kauft, zahlt bereits jetzt eine pauschale Vergütung, die von den Herstellern an eine Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) abgeführt wird – im Falle eines Desktop-PCs sind das knapp 17 €. Die ZPÜ zahlt diese Einnahmen wiederum nach einem festen Schlüssel an die Urheber und Rechte-Inhaber aus – abhängig vom Medium.

Für PlayStation 5, Nintendo Switch 2, Xbox & Co. gibt es bislang weder einen Rahmenvertrag geschweige denn einen konkreten Tarif. Doch genau das könnte jetzt passieren: Erst im Juni – also wenige Wochen vor der VHG-Betriebserlaubnis – hatte die ZPÜ mitgeteilt, dass Spielekonsolen nach ihrer Auffassung „zu vergütungspflichtigen Vervielfältigungen“ genutzt werden. Seitdem macht die Zentralstelle „Auskunfts- und Vergütungsansprüche“ bei Herstellern, Importeuren und Händlern geltend – sicher ist sicher.

Wie sich die geplante Verwertungsgesellschaft in der Praxis auswirkt und aus welchen Töpfen sich die Auszahlungen an Publisher und Studios speisen, erklärt dieser Beitrag.


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7 Kommentare

  1. Sehe ich auch so: Das macht vorn und hinten keinen Sinn. Wie viele AAA Spiele kommen denn aus Deutschland ? Mir fällt aus dem Stand nur Crysis ein. Wahrscheinlich sind es wohlwollend gerechnet 1, maximal 2 Hände voll. Die großen AAA Games sind aber die, bei denen massenhaft Content wie zB. Let´s Play´s erstellt werden. Stichwort Elden Ring, GTA und Konsorten und davon kommt keines aus Deutschland.
    Jetzt bereichern sich also Deutsche Hersteller die ggf. wenig bis gar nichts zu den echten Mengen beitragen WIEDERMAL auf kosten der Verbraucher ? Anhand irgendwelcher an den Haaren herbei gezogenen, mehr als theoretischen Zahlen ? Wer will denn zuverlässig überprüfen wie viel Content auf YT tatsächlich deutschen Herstellern zuzuschreiben ist ?
    Ist ja nicht so als wenn in den Jahren seit Covid ohnehin schon alles teurer geworden ist.
    Und ist ist ja außerdem nicht so als wenn der Steuerzahler sowie schon unfreiwillig die ganzen Fördertöpfe bezahlen müsste.
    Jammern und Hand aufhalten … läuft …

    Und @Manu hat schon recht: Egal wie man es dreht und wendet, LP´s und ähnliches sind auch (nicht nur) Werbung für die Spiele. Und die muss der deutsche Verbraucher jetzt mit bezahlen und die Hersteller verdienen noch Geld mit der Werbung.

    Eigentlich ist das ein Skandal.

  2. Das ergibt hinten und vorne keinen Sinn. Die Publisher fordern doch aktiv dazu auf, private Screenshots und Videos ihrer Werke auf Social Media zu teilen (auch mit Gewinnspielen) weil es eben Werbung für ihre Produkte ist. Jetzt soll also der Verbraucher Geld für die Werbung zahlen, die er auch noch selbst erstellen soll, damit die Publisher Geld mit Werbung verdienen. ich kann gar nicht ausdrücken, wie falsch das ist! Also entweder da macht keiner der Publisher mit oder der Game schießt sich ins eigene Knie, indem dann die Reichweite der durch sie vertretenen Publisher und ihrer Produkte massiv einbricht.

    • Wie im Artikel beschrieben: Die Spieler zahlen nicht direkt, sondern indirekt – etwa durch einen Aufschlag beim Kauf eines PCs, einer Festplatte oder eines Tablets, ggf. künftig auch Spielkonsolen. Die ZPÜ-Gebühren werden auf den Kassenzetteln explizit ausgewiesen (vgl. verlinkter Erklär-Beitrag). Für den individuellen Screenshot oder ein Letsplay werden keine Gebühren erhoben.

      • Das ist mir klar. Letztlich läuft es auf dasselbe hinaus: Wenn Konsolen in Deutschland jetzt beispielsweise um 10 € teurer werden, weil die neue Verwertungsgesellschaft zunächst Mittel einnehmen muss, um diese anschließend mit dem Verweis auf eine Vergütung für die private Verbreitung von Inhalten, auch auf Social Media (wie gesagt zum Großteil bewusst gesteuert zu Werbezwecken) an die Rechteinhaber auszuschütten, bedeutet das im Kern nichts anderes als ein Crowdfunding für die Werbeaktivitäten der Publisher. Teuflisch genialer move.

        • Falsch gedacht, die Abgabe ist immer zu zahlen, egal was man auf dem Gerät macht. Der einzige potenielle Unterschied ist, dass sich nun nicht nur Gema und Gvl und den Topf teilen, sondern die Gamesherstelmer auch was abkommen. Auf Verbaucher hat das keine Auswirkungen und auch die Diskussion um die Abgabe bei Konsolen wird schon unabhängig davon seit Jahren gefphrt.

          • Bzgl. ‚keine Auswirkungen‘: Die ZPÜ plant ja, zur Vergrößerung des Gesamt-Topfes die Konsolenhersteller heranzuziehen (vgl. PM vom Juni) – und zwar bereits rückwirkend. Und sie schafft die Voraussetzungen für einen künftigen Tarif. Dann würde beim Konsolenkauf analog zum PC oder Smartphone der Aufschlag aufgewiesen. Immer noch ‚keine Auswirkung‘?

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