Start Politik Oberster Gerichtshof in Österreich: Lootboxen sind kein Glücksspiel

Oberster Gerichtshof in Österreich: Lootboxen sind kein Glücksspiel

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EA Sports FC 24: Die Wahrscheinlichkeit, Weltstars wie Haaland oder Kane per Lootbox zu 'ziehen', ist homöopathisch (Abbildung: EA)
EA Sports FC 24: Die Wahrscheinlichkeit, Weltstars wie Haaland oder Kane per Lootbox zu 'ziehen', ist homöopathisch (Abbildung: EA)

„Im Namen der Republik“ hat der Oberste Gerichtshof ein abschließendes Urteil gefällt: Lootboxen sind nicht losgelöst vom ‚restlichen‘ Spiel zu beurteilen – und damit kein Glücksspiel.

Sind Lootboxen Glücksspiel – und damit illegal? Um diese Frage tobt in Österreich seit Jahren ein juristisches Tauziehen – mit ganz unterschiedlichen Einschätzungen und Urteilen entlang der Instanzen. Zuletzt urteilte das Oberlandesgericht in Wien zugunsten des PlayStation Store-Betreibers Sony Interactive und Electronic Arts, dem Hersteller des marktführenden Fußballspiels EA Sports FC (zuvor: FIFA).

Im konkreten Fall lassen sich Lootboxen mit der Spielwährung ‚Points‘ öffnen: Die darin enthaltenen, zufällig zusammengestellten Kicker unterschiedlicher Wertigkeit (von Kreis- bis Weltklasse) verstärken den Online-Kader im Ultimate Team-Modus. Argument der Anwälte des klagenden Spielers, der auf die Rückzahlung von fast 20.000 € hofft: Lootboxen sind Glücksspiel. Und weil die Beklagten – also Sony und EA – über keine Glücksspiel-Konzession verfügen, sei der ‚Spieleinsatz‘ zu erstatten.

Oberster Gerichtshof in Österreich: Lootboxen sind kein Glücksspiel

Weil der Prozessfinanzierer Padronus Revision gegen das industrie-freundliche Urteil des Oberlandesgerichts einlegte, musste jetzt der Oberste Gerichtshof entscheiden. Ergebnis: Lootboxen seien nicht losgelöst vom ‚restlichen‘ Videospiel zu beurteilen, zumal die digitalen Inhalte nicht übertragen werden können.

Die Begründung der OGH-Richter: Bei der Frage, ob es sich um Glücksspiel handelt, käme es stets auf die Gesamtschau an – und Lootboxen würden nun mal in erster Linie dazu erworben, um sie im Videospiel einzusetzen.

‚Echtes‘ Glücksspiel liegt demnach nur vor, wenn das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt. Im Falle von FIFA beziehungsweise EA Sports FC entscheiden aber sowohl Spielerfähigkeiten (Taktik, Strategie, Geschicklichkeit) als auch Zufall über den Ausgang des Spiels. Zudem seien Lootboxen im Ultimate Team Modus nur eine von mehreren Spielmechaniken, die „zu einem besseren Spielerlebnis“ beitragen sollen.

Ergebnis: kein Glücksspiel – keine Rückzahlung. Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz in Österreich; das Urteil ist somit nicht mehr anfechtbar.

Dessen ungeachtet nimmt die politische Diskussion um Lootboxen in der Games-Industrie wieder Fahrt auf. Erst im November 2025 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, auf nationaler und europäischer Ebene die Regulierung von Lootboxen zu überprüfen – mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche vor Suchtgefahren zu schützen. Unter anderem soll der Gesetzgeber prüfen, ob Publisher und Studios zu mehr Transparenz mit Blick auf Quoten und ‚Gewinn‘-Wahrscheinlichkeiten verpflichtet werden.

In Deutschland ist EA Sports FC 26 ebenso wie die Vorgänger ab 12 Jahren freigegeben – Begründung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK): „Erhöhte Kaufanreize“ und „Druck zum Vielspielen“.

Der deutsche Industrieverband Game lehnt eine Regulierung vehement ab. In einer an den Bundestag versandten Stellungnahme heißt es: „Wir setzen uns dafür ein, dass Lootboxen in Games nicht pauschal als Glücksspiel eingestuft werden und keine neuen gesetzlichen Vorgaben über bestehende Regelungen hinaus eingeführt werden.“ (pf)

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