
Der erste Aufschlag zur E-Sport-Gemeinnützigkeit aus dem Finanzministerium schafft mehr Probleme als er löst – davon sind zumindest Game, ESBD und Landessportbund NRW überzeugt.
Meldung vom 8. September 2025 (15:30 Uhr): „Wir erkennen die Gemeinnützigkeit des E-Sports an“: Wie schon der Ampel-Koalitionsvertrag enthält auch die aktuelle Vereinbarung von CDU, CSU und SPD das gemeinsame Bekenntnis, den Ehrenamtlichen und Vereinen zur Gemeinnützigkeit zu verhelfen. Seit vergangenem Donnerstag liegt nun der Referenten-Entwurf aus dem Ressort von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor – als Bestandteil des sogenannten Steueränderungsgesetzes.
Das, was das Finanzministerium formuliert, ist aus Sicht von E-Sport-Praktikern ziemlich unpraktikabel – oder in der Verbandssprache: „nicht zielführend“. So lautet nämlich der Tenor einer gemeinsamen Reaktion, die der Industrieverband Game, der E-Sport-Bund Deutschland e.V. (ESBD) und der Landessportbunds Nordrhein-Westfalen am Nachmittag veröffentlicht haben.
„Besonders kritisch“ aus Sicht der Lobbyverbände: Weil im Abschnitt zur Gemeinnützigkeit des Sports in der Abgabenordnung der Zusatz „E-Sport“ fehlt, könnten bestehende Sport-Vereine mögliche E-Sport-Angebote nur mit einer Änderung des Vereinszwecks umsetzen – wofür allerdings zwingend die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ist. Diese bürokratische Hürde sei in der Praxis „kaum zu überwinden“.
Das Finanzministerium will außerdem Spiele ausschließen, „bei denen rohe Gewalt, wie beispielsweise auch das Töten von Menschen, realitätsnah simuliert bzw. toleriert wird.“ Die zuständigen Finanzämter werden demzufolge keine Abteilungen oder Vereine als gemeinnützig anerkennen, in denen etwa Counter-Strike, Rainbow Six Siege oder Call of Duty praktiziert wird.
Dadurch würde „ein längst geklärtes Thema unnötig neu aufgebracht“, heißt es in der Erklärung der Verbände.
E-Sport-Gemeinnützigkeit: Referenten-Entwurf „nicht zielführend“
Game-Geschäftsführer Felix Falk und ESBD-Präsident Christopher Flato sind sich in der Bewertung des Papiers einig: Der Entwurf aus dem Finanzministerium sei grundsätzlich ein Schritt nach vorne – inhaltlich geht er allerdings in die falsche Richtung: „Insgesamt basiert er auf dem veralteten Textvorschlag, auf den sich schon die Ampel-Koalition nicht einigen konnte. Der jetzige Entwurf passt daher auch so gar nicht zur Games-Politik der derzeitigen Regierung, die bisher sehr zielführend des Games-Standort Deutschland gestärkt hat.“
Anstatt „überholte Debatten rund um den Jugendschutz neu aufzuwärmen“, müsse es jetzt darum gehen, die Community ernst zu nehmen und den Vereinen die Eigenständigkeit zuzugestehen.
Jens Wortmann vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen teilt die Einschätzung: „Sportvereine, die E-Sport-Angebote schaffen wollen und damit gesellschaftlichen Verantwortung für Medienbildung, Jugendschutz und die Berücksichtigung der Interessen junger Menschen übernehmen, brauchen eine rechtssichere und unbürokratische Regelung der Gemeinnützigkeit. Der aktuelle Entwurf trägt dem nicht ausreichend Rechnung.“
Bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2026 muss das Papier noch eine Reihe von Hürden überwinden: Aus dem Referenten-Entwurf entsteht ein Regierungs-Entwurf, der vom Bundeskabinett gebilligt wird und dann von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden muss. Für die Verbände geht es jetzt vor allem darum, die aus ihrer Sicht erforderlichen Korrekturen und Ergänzungen zu erwirken.
GamesWirtschaft-Newsletter jetzt kostenlos abonnieren!
Social Media: LinkedIn ● Facebook ● X ● Threads ● Bluesky












