Start Wirtschaft Preiserhöhung beim Game Pass: EU-Ausnahme für Bestandskunden (Update)

Preiserhöhung beim Game Pass: EU-Ausnahme für Bestandskunden (Update)

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Mit dem Xbox Game Pass Ultimate vermarktet Microsoft eine All-Inclusive-Flatrate (Foto: GamesWirtschaft)
Mit dem Xbox Game Pass Ultimate vermarktet Microsoft eine All-Inclusive-Flatrate (Foto: GamesWirtschaft)

Bestandskunden können aufatmen: Wer den Xbox Game Pass bereits abonniert hat, kommt dem Vernehmen nach um die Preiserhöhung herum.

Update vom 8. Oktober 2025: Kein Bug, sondern ein Feature: Gegenüber US-Medien hat Microsoft bestätigt, dass bestehende Game Pass-Abonnenten von der Preiserhöhung vorerst („at this time“) ausgenommen sind – zumindest solange die Verlängerungs-Automatik aktiv ist. Wird das Abo unterbrochen oder gekündigt, endet dieser ‚Bestandsschutz‘. Bei einer Re-Aktivierung des Game Pass akzeptiert der Kunde demzufolge die neuen Bedingungen.

Bemerkenswert: Diese Ausnahme gilt nur für Kunden in ausgewählten Ländern – was wiederum erklärt, warum etwa Game-Pass-Nutzer in Deutschland, Österreich und weiteren EU-Ländern eine entsprechende Keine-Panik-Mail erhalten haben, nicht aber Nutzer in den USA oder im Vereinigten Königreich. Dort greift die Tarif-Erhöhung wie geplant mit der nächsten Abrechnung.

Offen bleibt, warum diese ‚Altfälle‘-Regelung nicht proaktiv, sondern erst im Nachgang und auf Nachfrage kommuniziert wurde – zumal die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Preis- und Leistungs-Anpassungen bei Abo-Diensten offenkundig sind. Gerichte haben mehrfach zugunsten von Verbrauchern und Verbraucherzentralen geurteilt.

Bestandskunden sind natürlich nicht ‚ewig‘ vor Preiserhöhungen geschützt. In einem solchen Fall würde Microsoft mit 60tägigem Vorlauf über Tarif-Änderungen informieren und die vorgeschriebene Zustimmung einfordern. Übersetzt: Eine Anpassung zum Jahreswechsel wäre weiterhin fristgerecht möglich.


Meldung vom 7. Oktober 2025: „Im Moment“ beträfen die Preisänderungen beim Xbox Game Pass nur neue Käufe – auf bestehende Flatrate-Abos gebe es keinen Einfluss, solange es sich um einen automatisch verlängerbaren Tarif handelt.

So steht es geschrieben in einer E-Mail, die Bestandskunden von Microsoft in den vergangenen Stunden erhalten haben – und zwar sowohl im deutschsprachigen Raum als auch in anderen Regionen.

Demnach gelten die erhöhten Abopreise ausschließlich für Verbraucher, die sich ab sofort für den Game Pass in den Ausbaustufen Essential, Premium und Ultimate entscheiden. Der ‚alte‘ Preis bleibt demzufolge in Kraft. Wer sein Abo kündigt oder pausiert, zahlt den neuen, höheren Preis.

Weder in der offiziellen Kommunikation (Website, Pressemitteilung, Social Media, Mails) noch im Kleingedruckten hat das Unternehmen auf mögliche Ausnahmen für Bestandskunden hingewiesen. Rückmeldungen legen nahe, dass sich Microsoft nachträglich zu diesem Schritt entschlossen hat, um die Kündigungswelle einzudämmen. So sei Ultimate-Kunden bis zuletzt der neue, höhere Preis im System angezeigt worden.

GamesWirtschaft hat Microsoft um eine Stellungnahme gebeten, welche Regelung für wen gilt.

Der Preis für den Xbox Game Pass Ultimate steigt von 17,99 € auf 26,99 € pro Monat (Abbildung: Microsoft)
Der Preis für den Xbox Game Pass Ultimate steigt von 17,99 € auf 26,99 € pro Monat (Abbildung: Microsoft)

Game Pass: Preiserhöhung gilt offenkundig nur für Neukunden

Die überraschend umgebaute Tarif-Struktur im Game Pass wurde am Mittwoch vergangener Woche bekannt und sieht deutlich höhere Monats-Gebühren vor: So steigt der Preis für den Game Pass Ultimate von 17,99 € auf 26,99 €, also um 50 Prozent. Nur noch in diesem Fall sind Xbox-Titel direkt ab Launch freischaltbar – inklusive Call of Duty-Spielen. Außerdem neu: Fortnite Crew und Ubisoft+ Classics, die bei Einzelbuchung rund 20 € kosten würden.

Wer sich hingegen für den Game Pass Premium (12,99 € / Monat) entscheidet, muss bis zu 12 Monate auf Neuheiten wie Forza Horizon 6 warten.

Die Formulierung „Im Moment“ (im Original: „At this time“) deutet darauf hin, dass es jederzeit zu erneuten Änderungen kommen kann. Im Falle von Veränderungen an Preis und Leistungsumfang steht Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kunden müssen außerdem mit hinreichend Vorlauf informiert werden und den neuen Konditionen aktiv zustimmen.

Erst Anfang des Jahres hat das Berliner Kammergericht dem Microsoft-Konkurrenten Sony Interactive einseitige Vertragsänderungen bei PlayStation Plus untersagt – die Verbraucherzentrale hatte erfolgreich geklagt.

Mit den neuen Game Pass-Tarifen beschäftigt sich auch die aktuelle GamesWirtschaft-Kolumne.


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