Start Politik Games-Förderung: Studios dürfen aufstocken – unter strengen Bedingungen

Games-Förderung: Studios dürfen aufstocken – unter strengen Bedingungen

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Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit ihrem Parlamentarischen Staatssekretär Matthias Hauer (CDU) am Ministeriums-Stand auf der Gamescom 2025 (Foto: GamesWirtschaft)
Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit ihrem Parlamentarischen Staatssekretär Matthias Hauer (CDU) am Ministeriums-Stand auf der Gamescom 2025 (Foto: GamesWirtschaft)

Wenn am Ende des Geldes noch zu viele To-Dos offen sind, zeigt sich der Bund flexibel: Die Games-Förderung erlaubt neuerdings nachträgliche Upgrades.

Egal ob Stuttgart 21, Renovierung oder die Entwicklung eines Computerspiels: Fast immer dauert es länger als geplant und oft genug wird es teurer – weil die Kosten unter- und das Tempo überschätzt werden. Und natürlich kann auch immer was dazwischen kommen, womit schlichtweg nicht zu rechnen war.

Für Deutschlands Computerspiele-Entwickler, die Zuschüsse vom Bund im Rahmen der Games-Förderung erhalten, gibt es jetzt die Möglichkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren: Laut einem gestern aktualisierten Update des FAQ auf der Website des Forschungsministeriums (PDF) lassen sich ursprünglich gewährte Fördersummen während der Projektlaufzeit aufstocken.

Bislang konnte lediglich die Entwicklungszeit ‚gestreckt‘ werden – mehr Geld gab es indes nicht.

Games-Förderung: Studios dürfen aufstocken – unter strengen Bedingungen

An die außerplanmäßige Erhöhung der Subventionen sind allerdings strenge und sorgfältig zu begründete Bedingungen geknüpft: Insbesondere muss es sich um Faktoren handeln, die für das Studio zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht absehbar waren – oder die eine Zielerreichung akut gefährden.

Als Beispiele nennt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter anderem:

  • Zwingende Plattform-/Engine-Änderung
  • Regulatorische Neuanforderung
  • Lieferantenausfall
  • Höhere Gewalt („Force Majeure“)
  • Signifikante Markt- oder Zielgruppenveränderungen
  • Playtests
  • besonderes Interesse zur Aufwertung
  • überverhältnismäßig vielversprechende Marktaussichten

Nicht zulässig sind hingegen eine unverhältnismäßige Umfangs-/Feature-Erweiterung, ein Ausgleich interner Versäumnisse (Fehlplanung, Managementfehler, überhöhte Gehälter oder Tagessätze) oder die Kompensation allgemeiner Inflations-Effekte.

Des Weiteren will der Gesetzgeber offenbar sicherstellen, dass insbesondere Großprojekte und Arbeitsplätze nicht unter die Räder kommen: Denn der Umfang muss „signifikant“ erhöht werden, nämlich um mindestens 1 Mio. € an förderfähigen Entwicklungskosten. Dadurch dampft die Zahl der in Frage kommenden Spiele massiv zusammen. In Ausnahmefällen sollen nach Prüfung auch kleinere Projekte vom neuen Spielraum profitieren können.

Die Aufstockung entbindet das Studio nicht von der entsprechenden Gegenfinanzierung – heißt: Das Verhältnis von Förder- und Eigenmitteln muss erhalten bleiben. Das Ministerium stellt klar, dass es sich um eine ‚Ultima Ratio‘ handeln muss – also dann, wenn zuvor alle anderen Maßnahmen (etwa Umschichtungen) ausgeschöpft wurden.

Erster Ansprechpartner für einen entsprechenden Antrag bleibt der beauftragte Projektträger, nämlich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).

Games-Förderung: Bund erhöht Zuschüsse ab 2026

Nach längerer Pause infolge ausgeschöpfter Fördertöpfe sind seit August 2025 wieder Anträge auf Games-Förderung möglich. Abhängig von der Größe des Unternehmens übernimmt der Bund bis zu 50 Prozent der Entwicklungskosten; entlang einer Richtlinien-Reform wurden parallel die Zugangsvoraussetzungen angehoben – so gilt etwa eine Mindestprojektgröße von 300.000 €.

In der kommenden Woche werden im Bundestag die Beratungen zum Haushalt 2026 fortgesetzt. Der Etat von Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) sieht Mittel in Höhe von 125 Mio. € für den Games-Sektor (Förderung, Computerspielpreis, Standort-Marketing) vor. (pf)

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