Start Politik Streit um Cheat-Software: Sony verliert auch vor dem BGH (Update)

Streit um Cheat-Software: Sony verliert auch vor dem BGH (Update)

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Im Streit um Cheat-Software unterliegt Sony auch vor dem BGH (Foto: Nikolay Kazakov)
Im Streit um Cheat-Software unterliegt Sony auch vor dem BGH (Foto: Nikolay Kazakov)

Seit mehr als einem Jahrzehnt kämpft der PlayStation-Konzern juristisch gegen den Einsatz von Cheat-Software: Jetzt kassiert Sony auch vor dem BGH eine Niederlage.

Update vom 31. Juli 2025 (15:30 Uhr): Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober – Partner bei der Kanzlei Advant Beiten in Frankfurt –  ordnet die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein:

„Das Urteil kommt nicht überraschend, der EuGH hatte schon alle Weichen gestellt. Aber um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist kein Freifahrtschein für Cheat-Software.

Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren entschieden, dass das Anbieten von Cheat-Software wettbewerbswidrig sein kann und deren Entwicklung Urheberrecht verletzt. Damals ging es um World of Warcraft, das gilt aber auch heute noch genauso für andere Multiplayer-Spiele, jedenfalls wenn die Nutzungsbedingungen ordentlich geschrieben sind. Auch in der Nutzung von Cheat-Software kann eine Urheberrechtsverletzung liegen.

Das alles hat bei der aktuellen Entscheidung keine Rolle gespielt, da der Bundesgerichtshof nur eine kleine Teilfrage zu entscheiden hatte. Das hatte prozessuale Gründe.“


Meldung vom 31. Juli 2025 (11:30 Uhr): Für den heutigen Donnerstag-Morgen um 8:45 Uhr hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den „Verkündungstermin“ angesetzt. Thema: „Urheberrechtliche Zulässigkeit einer sogenannten ‚Cheat-Software’“.

Damit gemeint sind Software- oder Hardware-Lösungen, die beispielsweise unendlich ‚Leben‘, Munition oder Spielwährung in Games freischalten. Oder wie es im Juristen-Deutsch heißt: „Dem Programm wird damit ein Zustand vorgespiegelt, der im regulären Spielbetrieb zwar eintreten kann und damit programmimmanent ist, aber nicht dem tatsächlichen Spielstand entspricht.“

Ergebnis: Der Einsatz und Vertrieb von Cheat-Software für Spielkonsolen (im konkreten Fall: das Action Replay II) verstößt nicht gegen das Urheberrecht – soweit die Programmdaten des Objekt- oder Quellcodes der zugrundeliegenden Software nicht verändert werden (I ZR 157/21).

Die Klägerin – hier: der PlayStation-Konzern Sony – hatte argumentiert, dass eine „unzulässige Umarbeitung ihrer Computerspiele“ vorliegt, und daraus folgend eine Urheberrechts-Verletzung. Sony verlangte Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz.

Streit um Cheat-Software: Sony verliert auch vor dem BGH

Die vorherigen Instanzen waren jeweils zu ganz unterschiedlichen Bewertungen der Lage gekommen: Das Landgericht urteilte zunächst pro Sony – das Oberlandesgericht Hamburg gab indes der Beklagten Recht.

Der Bundesgerichtshof hatte den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen – dort konnte man bereits im vergangenen Jahr keine Anzeichen für eine Urheberrechtsverletzung erkennen, weil nur einzelne Variablen vorübergehend manipuliert würden.

Der BGH hat sich nun wie erwartet der Bewertung des EuGH angeschlossen. Damit endet vorerst ein Rechtsstreit, der bis in die Ära des Sony-Handhelds PlayStation Portable (PSP) zurückreicht.

Zumindest für Singleplayer-Spiele sind die praktischen Konsequenzen überschaubar, wie Games-Anwalt Andreas Lober von der Kanzlei Advant Beiten im Herbst 2024 in einer ersten Analyse prognostizierte. Betreiber von Online-Games können (und werden) sich hingegen weiterhin gegen den Einsatz von Schummel-Software und Cheats wehren – auch auf juristischem Wege.


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