Start Wirtschaft Werbung bei Prime Video: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Amazon

Werbung bei Prime Video: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Amazon

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Das Ensemble der Prime-Video-Erfolgs-Serie Fallout wirbt auf der Gamescom ONL 2025 für Staffel 2 (Foto: GamesWirtschaft)
Das Ensemble der Prime-Video-Erfolgs-Serie Fallout wirbt auf der Gamescom ONL 2025 für Staffel 2 (Foto: GamesWirtschaft)

Die nachträgliche Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video war nicht zulässig: Das Landgericht München gibt der Verbraucherzentrale Recht.

Wer die erste Folge der frisch angelaufenen zweiten Fallout-Staffel beim Streaming-Dienst Amazon Prime Video* aufruft, kennt das Phänomen: Filme und Serien werden durch Werbepausen unterschiedlicher Frequenz und Länge unterbrochen – teils regionalisiert und zuweilen mit direktem Bestell-Button zum Amazon-Shop. Wer das nicht möchte, zahlt optional einen Aufpreis von 2,99 € pro Monat.

Diese Änderung hatte die Amazon Digital Germany GmbH Anfang 2024 den Bestandskunden per E-Mail mit dem Betreff „Änderung zu Prime Video“ mitgeteilt – verbunden mit der Auskunft, dass der Abo-Preis für Amazon Prime unverändert bleibt.  Es gäbe keinen Handlungsbedarf. Zudem wurde besagte werbefreie Option angeboten.

Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt – und vom Landgericht München am Dienstag Recht bekommen (Aktenzeichen 33 O 3266/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Werbung bei Prime Video: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Amazon

Die Richter erkennen im Amazon-Vorgehen eine unzulässige Vertragsänderung – von „keine Werbung“ zu „ganz viel Werbung“. Eine Berechtigung zur einseitigen Einführung von Werbe-Unterbrechungen ergibt sich weder aus den Vertragsbedingungen noch aus dem Gesetz. Die Kunden hätten schließlich ein werbefreies Angebot gebucht.

Die E-Mail an die Kunden wird daher als „Irreführung“ gewertet – Amazon muss den Vorgang gegenüber den Betroffenen richtig stellen. Die Verbraucherzentale Sachsen hat parallel eine Sammelklage auf Schadensersatz eingereicht und hofft auf Entschädigungszahlungen.

Verbraucherzentrale-Chefin Ramona Pop spricht von einem „sehr wichtigen Urteil“: Die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video habe nicht ohne Mitwirkung der Verbraucher erfolgen dürfen. Aus Sicht der Verbraucherschützer hätten die Prime-Mitglieder weiterhin Anspruch auf eine werbefreie Option – ohne Mehrkosten.

Amazon sieht dies naturgemäß anders: Zwar werde die Entscheidung des Gerichts respektiert – mit der Schlussfolgerung sei man indes nicht einverstanden. Die Kunden seien transparent und im Vorfeld über das „Update“ informiert worden. Die Amazon-Juristen wollen das Urteil nun prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden.

Zum Angebot von Amazon Prime Video gehören neben Filmen, Serien und Shows (darunter viele Eigenproduktionen) auch Sport-Übertragungen, etwa Spiele der UEFA Champions League. (pf)


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