Start Politik Ende der Mehrwertsteuer-Senkung: Werden Konsolen und Games teurer? (Update)

Ende der Mehrwertsteuer-Senkung: Werden Konsolen und Games teurer? (Update)

5
Auch für Spielkonsolen wie die PlayStation 5 gilt bis 31.12.2020 der reduzierte Mehrwertsteuer-Satz (Abbildung: Sony Interactive)
Auch für Spielkonsolen wie die PlayStation 5 gilt bis 31.12.2020 der reduzierte Mehrwertsteuer-Satz (Abbildung: Sony Interactive)

Zwischenzeitlich 16 Prozent, ab Freitag wieder 19 Prozent: Die Mehrwertsteuer-Senkung hat die Erwartungen laut Ifo-Institut nicht erfüllt.

Update vom 30. Dezember 2020: Nur noch heute und am morgigen Donnerstag (31.12.) gelten die reduzierten Mehrwertsteuersätze von 5 Prozent und 16 Prozent – ab dem 1. Januar 2021 werden wieder die gewohnten 7 Prozent beziehungsweise 19 Prozent aufgeschlagen.

Die Hoffnungen der Bundesregierung auf Konjunktur-Impulse haben haben sich laut einer Studie des Ifo-Instituts nicht erfüllt: Demnach habe die Maßnahme dem Staat zwar Mindereinnahmen von 20 Milliarden Euro beschert, aber nur Konsum-Effekte von 6,3 Milliarden Euro nach sich gezogen.

Die Verbraucher haben im zweiten Halbjahr 2020 hauptsächlich höherpreisige Elektrogeräte wie Smartphones, Computer und TV-Geräte angeschafft beziehungsweise deren Kauf vorgezogen. Auch in Bau- und Renovierungsarbeiten sowie in den Kauf von Möbeln sei investiert worden.

Längst nicht alle Händler haben die Mehrwertsteuer-Senkung an die Kunden weitergegeben: Mit Ausnahme von GameStop wurde etwa die PlayStation 5 von führenden Versendern mit der unverbindlichen Preisempfehlung von 399,99 Euro beziehungsweise 499,99 Euro verkauft – Analoges gilt für die Xbox Series S / X.

Immerhin: Mit einer „Preiserhöhung“ ist mit Blick auf die Next-Generation-Konsolen und -Spiele zum 1.1.2021 nicht zu rechnen, zumal führende Publisher wie Activision Blizzard oder Take Two Interactive schon im Vorfeld kräftig an der Preisschraube gedreht haben.

Sehr viel größere Auswirkungen auf das Preis-Niveau hat die Warenknappheit bei Spielkonsolen und Zubehör: Die Nintendo Switch ist bei vielen großen Anbietern wie Amazon*, Otto oder MediaMarkt derzeit ausverkauft – schon wieder. Erst im Laufe des Januars ist mit Nachschub zu rechnen. Gleiches gilt für Sonys PlayStation 5 und das dazugehörige Zubehör.

Update vom 29. Juni 2020: Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat der Mehrwertsteuer-Senkung mit Wirkung zum kommenden Mittwoch (1. Juli) zugestimmt. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Corona-Konjunkturpakets, das auch einen „Kinderbonus“ von 300 Euro vorsieht.

Bis einschließlich 31. Dezember 2020 gilt ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent (bislang 19 Prozent) – die ermäßigte Mehrwertsteuer sinkt von 7 Prozent auf vorläufig 5 Prozent.

Discounter, Baumärkte, Drogerien und große Handelsketten haben angekündigt, die Senkung in vollem Umfang an die Kundschaft weiterzugeben. Insbesondere im Lebensmittel-Einzelhandel tobt ein massiver Verdrängungswettbewerb zwischen Aldi, Lidl / Kaufland, Rewe / Penny und Edeka / Netto.

Einzelhändler dürfen den Rechnungsbetrag pauschal im Online-Warenkorb oder an der Kasse kürzen – das temporäre Umetikettieren von Waren und Preislisten ist also nicht erforderlich.

Update vom 15. Juni 2020: Das Statistische Bundesamt rechnet branchenübergreifend mit einem Rückgang der Verbraucherpreise von 1,6 Prozent für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

Die temporäre Mehrwertsteuer-Senkung wirkt sich ganz unterschiedlich auf einzelne Warengruppen aus. Hintergrund: Auf 30 Prozent des repräsentativen Warenkorbes wird überhaupt keine Mehrwertsteuer erhoben – das gilt zum Beispiel für Wohnungsmieten sowie viele Dienstleistungen von Bildungseinrichtungen. 70 Prozent aller Waren und Dienstleistungen werden mit dem vollen Satz (19 %) oder mit dem ermäßigten Satz (7 %) besteuert.

Die höchsten Nachlässe von durchschnittlich 2,5 Prozent erwartet das Bundesamt bei alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Bekleidung, Schuhen, Möbeln und Leuchten – große Discounter und Filialisten haben bereits angekündigt, die Mehrwertsteuer-Senkung in vollem Umfang an die Kunden weitergeben zu wollen.

Für den Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“ werden Preissenkungen von durchschnittlich 2,3 Prozent erwartet. Der Handel ist in der Preisgestaltung allerdings frei und nicht verpflichtet, die Preise entsprechend nach unten anzupassen.

Update vom 12. Juni 2020: So erfreulich die sechsmonatige Mehrwertsteuer-Senkung für die Verbraucher auch sein mag – für kleine wie große Unternehmen bedeutet die vorübergehende Umstellung teils erheblichen bürokratischen Zusatz-Aufwand. So müssen Kassensysteme umgestellt und Produkte neu ausgezeichnet werden – und das bei einer Preisersparnis von oft nur wenigen Cent bei niedrigpreisigen Waren.

Jetzt hat das Wirtschaftsministerium auf die Rückmeldungen von Einzelhändlern, Gastronomie und Steuerberatern reagiert: Demnach sind auch Pauschalrabatte an der Kasse beziehungsweise beim Online-Bezahlvorgang möglich, wie sie etwa Elektronikmärkte regelmäßig im Rahmen von Sonderaktionen gewähren („Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer“).

Eine neuerliche Preisauszeichnung ist somit nicht zwingend erforderlich. Das hat das BMWI am Vormittag bekannt gegeben und verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten der Preisangabenverordnung (PAngV).

Relevant ist dieses vereinfachte Verfahren insbesondere in solchen Fällen, in denen Produkte bereits ab Werk mit aufgedruckten Preisen ausgeliefert werden – etwa SB-Artikel. Vom Pauschalrabatt ausgenommen sind Produkte, die einer gesetzlichen Preisbindung unterliegen, beispielsweise Bücher und Zeitschriften.

Wie berichtet, gelten zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 reduzierte Mehrwertsteuer-Sätze: 5 Prozent (statt 7 Prozent) beziehungsweise 16 Prozent (statt 19 Prozent). Inwieweit die Wirtschaft diese Vorteile an die Kunden weitergibt, liegt im Ermessen des jeweiligen Unternehmens – denkbar ist auch die Beschränkung auf bestimmte Teile des Sortiments.

Meldung vom 4. Juni 2020: Unterstellt, Sony Interactive hat für die PlayStation 5 eine unverbindliche Preisempfehlung von 399 Euro für den deutschen Markt vorgesehen. Wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, müsste das Gerät im November für 389 Euro in den Handel kommen – also mit einem Rabatt von immerhin 10 Euro.

Soweit die Theorie.

Hintergrund: Der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD hat sich am gestrigen Mittwoch nach 21stündigem Verhandlungs-Marathon auf ein Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Millliarden Euro verständigt. Darin überraschend enthalten: eine Mehrwertsteuer-Senkung, wie sie viele Ökonomen, Unternehmen und Verbände im Vorfeld gefordert hatten.

Statt üblicher 19 Prozent werden ab dem 1. Juli 2020 nur noch 16 Prozent fällig – der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent (gilt für viele Lebensmittel, Tiernahrung, Konzert-Tickets, Bücher, Hotelübernachtungen usw.) sinkt auf 5 Prozent.

Das Paket ist vorerst befristet bis 31. Dezember 2020, also inklusive Weihnachtsgeschäft.

Argumentieren ließe sich, dass die sechsmonatige Mehrwertsteuer-Senkung „nur“ zu vorgezogenen Käufen führt. Doch genau dies ist die Idee dahinter – nämlich eine schnelle Ankurbelung der Konjunktur, um mit „Wumms“ aus der Corona-Krise zu kommen, wie es Finanzminister Olaf Scholz (SPD) formulierte.

Aus Sicht von Experten wirkt die Maßnahme in der Breite und entlastet gerade kleine und mittlere Einkommen – und kommt zudem nicht nur einigen wenigen Branchen zugute, etwa der Automobil-Industrie, die sich Hoffnung auf eine dedizierte Kaufprämie gemacht hatte.

Spannend bleibt, ob und in welchem Umfang die Wirtschaft den 3-Prozent-Nachlass auch tatsächlich an die Kundschaft weitergibt oder im Zuge verdeckter Preiserhöhungen zum Stopfen von Corona-Umsatz-Löchern nutzt.

Der Entlastung in jedem Fall geht zunächst eine Belastung voraus: Denn zum Stichtag 1. Juli müssen Deutschlands Unternehmen die Preise für Waren und Dienstleistungen „korrigieren“ und ihre Warenwirtschafts-Systeme vorübergehend auf die neue Mehrwertsteuer umstellen. Sprich: Was vorher 99 Cent kostete, müsste bis auf Weiteres für 96 Cent angeboten werden.

5 Kommentare

  1. Die Mehrwertsteuersenkung war ein Witz hätte man höher machen müssen das hätte sich bei 6 bis 8% locker gelohnt dass man die Kaufkraft erhöht

  2. Bitte korrigieren: „Demnach habe die Maßnahme dem Staat zwar 20 Milliarden Euro gekostet“

    Der Staat hatte dadurch Mindereinnahmen in Höhe von 20 Milliarden Euro gehabt. Wären Kosten entstanden hätte der Staat das Geld auch ausgeben müssen. Fakt ist aber, dass der Staat kein Geld verdient sondern sich durch Einnahmen dessen Bedarf finanziert.

  3. Senkung der Mehrwertsteuer bedeutet aber eigentlich auch Senkung der Brutto-Verkaufspreise, da die Mehrwertsteuer ja prozentual auf den Nettopreis gerechnet wird. Davon gingen die Politiker aus! Das soll der Effekt sein!
    Dieser wird eben aus den genannten Gründen (Bruttopreis wird nicht angepasst) verpuffen!

  4. Wir reden hier um die Senkung der Mwst und nicht um Senkung der Preise. Dies wird nirgendwo verpflichtend angegeben und lässt sich wohl in einer relativ freien Marktwirtschaft auch nicht umsetzen. Wie auch ?

    Nette Idee. Aber am Ende kommt es erstmal den Betrieben zu gute. Was sich jedoch der Staat nächstes Jahr durch gewissen Steuern für Unternehmen wieder zurückholt holt ist wieder ein völlig anderes Thema.

Kommentarfunktion ist geschlossen.