Start Politik Twitch und die Rundfunklizenz: Live-Streaming FAQ – Update

Twitch und die Rundfunklizenz: Live-Streaming FAQ – Update

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Rechnet damit, dass die Landesmedienanstalten gegen weitere Twitch-Kanäle vorgehen: ZAK-Chef Siegfried Schneider.
Rechnet damit, dass die Landesmedienanstalten gegen weitere Twitch-Kanäle vorgehen: ZAK-Chef Siegfried Schneider.

PietSmiet TV war nur der Anfang: Die Landesmedienanstalten haben die Live-Streaming-Aktivitäten und Twitch-Kanäle großer Letsplayer und eSportler im Visier.

[no_toc]„Ich kann mir keine Welt vorstellen, in der deutsche Streamer flächendeckend eine Rundfunklizenz erwerben müssen.“

Twitch-Experte Marc Fühnen von Loots.com
Twitch-Experte Marc Fühnen von Loots.com

Sagt Loots-Gründer Marc Fühnen. Er muss es wissen: Es gibt wenige Experten in Deutschland, die einen so intimen Einblick in die Welt von Twitch haben wie er. Durch sein Startup Loots sitzt er auf einem wahren Datenschatz. Die Idee dahinter: Bislang können Zuschauer ihre Idole mit Abos und Trinkgeldern („Tips“) finanziell unterstützen. Mit Loots übernimmt ein Werbepartner, etwa ein Hardware-Hersteller, die Spende – dafür wird die persönliche Nachricht des Fans in einer werblich gestalteten Box eingeblendet. Der Zuschauer muss also kein eigenes Geld einsetzen – und der Live-Streamer profitiert von zusätzlichen Einnahmen.

Fühnen ist in einem absoluten Wachstums-Segment aktiv, denn Live-Streaming boomt, gerade im Games-Bereich. Allein deutsche Twitch-Zuschauer verbrachten im Januar 2017 mehr als 2 Milliarden Minuten vor den Bildschirmen. Millionen Fans verfolgen gebannt die Live-Spielzüge und Taktiken von Profis und Laien. Zu den populärsten Disziplinen gehören Multiplayer- und eSports-Titel wie „League of Legends“, „Dota 2“, „Overwatch“, „Counter-Strike“ und „Hearthstone“, aber auch „Minecraft“ und „GTA 5“. Story-lastige Titel, etwa Rollenspiele, sind hingegen weiterhin eher auf Youtube zu Hause.

Durch den öffentlich gewordenen Fall „PietSmiet TV“ ist nun eine Debatte rund ums Thema Rundfunklizenz entbrannt. Die Frage, ob Hobby-Letsplayer und gewerbliche Live-Streamer eine teure Zulassung der Medienanstalten benötigen, beschäftigt Politiker, Medien, Agenturen, Plattformbetreiber und natürlich Live-Streamer aller Größenordnungen gleichermaßen.

Live-Streaming auf Twitch: Wer braucht eine Rundfunklizenz?

GamesWirtschaft hat die Erkenntnisse der vergangenen Wochen und Monate zusammengetragen sowie Experten, Kanalbetreiber und Behörden befragt. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema Live-Streaming und Rundfunkzulassung.

Update vom 18. Mai 2017: Die Landesanstalt für Medien (LfM) des Landes Nordrhein-Westfalen hat ihrerseits eine eigene Info-Seite eingerichtet, auf der einige der häufigsten Fragen beantwortet werden.

Einzelne Anbieter wollten sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Öffentlichkeit äußern – der Artikel wird ergänzt, sobald die Stellungnahmen vorliegen.

Was heißt eigentlich „groß“ im Zusammenhang mit Twitch? Sprich: Ab wann ist ein deutschsprachiger Twitch-Kanal so relevant, dass er ins Radar einer Medienanstalt geraten könnte?

“Streamer, die Zuschauerzahlen im fünfstelligen Bereich erreichen, sind im deutschsprachigen Raum überaus selten“, weiß Loots-Gründer Fühnen. „In aller Regel gehen diese Kanäle auch nicht täglich live – in den meisten Fällen handelt es sich um große Youtuber, die zu bestimmten Anlässen auch live streamen.“

Im deutschsprachigen Raum gäbe es rund 5.000 Live-Streams mit „nennenswertem Publikum“, wie es Fühnen nennt. Wer regelmäßig 250 Zuschauer erreicht, gehört in Deutschland bereits zu den Top 5 Prozent. Der Experte beziffert diese Gruppe auf etwa 230 Kanäle.

Ein regelmäßiges Publikum von mindestens 500 Zuschauern erreichen in Deutschland gerade einmal 100 Kanäle – also ein überschaubarer, elitärer Kreis.

Für die Einstufung als „Rundfunk“ ist dies allerdings irrelevant: Hier kommt es allein auf die technisch mögliche Reichweite an.

Die wenigsten Live-Letsplayer können alleine von Twitch leben. „Ich persönlich hoffe, dass viele Streamer aus den Einkünften aus ihren Kanälen zumindest ihr nächstes Spiel bezahlen können“, erklärt Marc Fühnen. „Insgesamt sehen wir da eine sehr positive Entwicklung, denn erfolgreiches Streaming ist mit enormem Aufwand verbunden und der soll am Ende auch belohnt werden. Kommerzielle Relevanz per se anzunehmen geht bei ein paar Hundert Zuschauern aber viel zu weit – niemand kann davon seine Miete bezahlen.“

Loots in der Praxis - hier während einer "Hearthstone"-Partie von und mit Thanh Tran in einem Twitch-Livestream (Quelle: twitch.tv/iamthanh)
Loots in der Praxis – hier während einer „Hearthstone“-Partie von und mit Thanh Tran in einem Twitch-Livestream (Quelle: twitch.tv/iamthanh)

Warum hat PietSmiet den Twitch-Kanal PietSmiet TV vorerst abgeschaltet?

Die Landesmedienanstalten haben ein klares Ultimatum benannt: 30. April 2017. Hätte PietSmiet das Angebot fortführen wollen, hätte rechtzeitig ein Antrag gestellt werden müssen. Die Letsplayer haben sich bekanntlich dagegen entschieden und das Angebot vom Netz genommen.

Was wäre passiert, wenn PietSmiet trotz Ultimatum der Landesmedienanstalten weiter gesendet hätte?

Die Landesmedienanstalten hätten das umgesetzt, was sie bereits im Rahmen der Pressemitteilung angekündigt haben: Der Kanal wäre schlichtweg untersagt worden. Eine Zuwiderhandlung hätte Bußgelder zur Folge gehabt – mutmaßlich wäre der Fall vor Gericht gelandet. Viel relevanter als der reine Kosten-Aspekt ist ohnehin die Frage, ob man die Auflagen einer Rundfunklizenz ernsthaft in Kauf nehmen will – und ob sich eine jahrelange, kostspielige, juristische Auseinandersetzung überhaupt lohnt, wenn auf absehbare Zeit ohnehin eine Neuregelung auf nationaler oder europäischer Ebene ansteht.

Wie viele Twitch-Letsplayer haben Post von den Landesmedienanstalten erhalten?

„PietSmiet TV“ war nicht der erste prominente Fall im Live-Streaming-Universum: Zuvor hat bereits die geplante Web-Live-Übertragung der Handball-Weltmeisterschaft durch den Hauptsponsor für Schlagzeilen gesorgt.

Nach GamesWirtschaft-Informationen wurden seit März weitere namhafte Letsplayer von einzelnen Medienanstalten angeschrieben. Eine Lizenz beantragt hat aber bislang niemand: Der zuständigen Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) liegt zur Stunde kein einziger Antrag vor.

Update vom 9. Mai 2017: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beziffert die Zahl der kontaktierten Streaming-Kanäle mit acht.

Update vom 17. Mai 2017: Nach eigener Aussage wurde auch Erik Range („Gronkh“) – Deutschlands bekanntester und reichweitenstärkster Letsplayer – von der zuständigen Landesanstalt für Medien NRW) angeschrieben. Die Anstalt sei erst auf Antrag eines konkurrierenden Kanals tätig geworden, der seinerseits bereits über eine Rundfunklizenz verfügt. Als Konsequenz findet am Freitag, 19. Mai 2017, der vorerst letzte Live-Stream auf dem Twitch-Kanal von Gronkh statt. Wie es mit dem Live-Streaming-Angebot weitergeht und welchen „Plan B“ Range in der Tasche hat, ist bislang nicht bekannt.

Update vom 18. Mai 2017: Nach Auskunft der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW gegenüber GamesWirtschaft werden die Medienanstalten ebenso wie andere Behörden auch „von Amts wegen“ – also von sich aus – tätig. Natürlich würde man auch entsprechenden Hinweisen nachgehen – eine eigene Rundfunklizenz sei dafür aber nicht erforderlich.

Siegfried Schneider, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Siegfried Schneider, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)

Werden die Landesmedienanstalten in den kommenden Wochen und Monaten gegen weitere Livestreaming-Kanäle vorgehen?

„Damit ist in ähnlich gelagerten Fällen zu rechnen“, so der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider gegenüber GamesWirtschaft. „Sollte es weitere Fälle geben, würden entsprechende Verfahren von den örtlich zuständigen Medienanstalten vorbereitet und dann gegebenenfalls in die ZAK eingebracht.“

Wie sind die Verhandlungen zwischen der Landesmedienanstalt und PietSmiet TV abgelaufen?

Von PietSmiet gibt es zu diesem Thema keine offizielle Stellungnahme. Siegfried Schneider bestätigt auf Nachfrage, dass es im März und April Gespräche gegeben hat. „Wir bitten aber um Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren nicht Stellung nehmen können.“

Warum gehen die Landesmedienanstalten gerade jetzt gegen Live-Letsplayer vor?

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist nach GamesWirtschaft-Informationen nicht von sich aus tätig geworden. Stattdessen hat die LfM auf eine Beschwerde reagiert, die bei ihr eingegangen ist – und war dadurch gezwungen, geltendes Gesetz umzusetzen.

Ein solcher Hinweis muss nicht zwingend von Personen oder Unternehmen stammen, die ihrerseits über eine Rundfunklizenz verfügen (siehe oben).

ZAK-Chef Schneider hat bereits im Zuge der Pressemitteilung deutlich gemacht, dass die Gesetzeslage dringend einer Überarbeitung bedarf.

Ab wann fällt ein Live-Streaming-Angebot unter die „Rundfunkpflicht“?

Zulassungspflichtiger Rundfunk liegt immer dann vor, wenn…

  • … ein Live-Stream eine technisch mögliche Schwelle von 500 Zuschauern überschreitet. Es spielt keine Rolle, ob ein Kanal dieses Publikum in der Praxis erreicht. Wer via Twitch, Hitbox, Beam oder Youtube Gaming sendet, erfüllt automatisch diese Voraussetzung.
  • … das Angebot redaktionell aufbereitet wird – hier genügt bereits die spontane Kommentierung, wie sie bei Letsplays Standard ist.
  • … live übertragen wird. Video-on-Demand-Angebote wie Youtube sowie Mediatheken sind explizit nicht betroffen. Überspitzt gesagt: Netflix braucht keine Rundfunklizenz (weil nicht live) – ein Webvideo-Angebot wie „PietSmiet TV“ offenkundig sehr wohl.
  • … es einen Sendeplan gibt, auf dessen Basis regelmäßig oder wiederholt live gestreamt wird. Täglich oder wöchentliche Live-Formate zum stets selben Zeitpunkt fallen also in jedem Fall unter diese Regelung – genauso wie Übertragungen zu bestimmten wiederkehrenden Ereignissen, etwa Bundesliga-Spieltage.

Wichtig dabei: Es ist unerheblich, ob die live gestreamten Inhalte aufgezeichnet sind und damit aus der „Konserve“ stammen. An diesem Punkt unterscheidet sich ein Letsplay-Kanal mit einem Rund-um-die-Uhr-Angebot nicht von jenen Praktiken, wie sie einst bei Musiksendern wie M-TV oder VIVA gängig waren.

Welche Web-TV-Streaming-Anbieter haben bereits eine Rundfunklizenz?

Weite Teile der Öffentlichkeit haben erst durch den Fall PietSmiet erfahren, dass es sowas wie eine „Rundfunkzulassung“ überhaupt gibt. Dabei arbeiten einige Anbieter seit vielen Jahren auf Basis einer Sendelizenz – von Gaming-Kanälen wie Rocket Beans TV über Spartensender und Fußballvereine bis hin zu Live-Gottesdienst-Übertragungen. Hier einige Beispiele:

  • #Heiseshow
  • Rocket Beans TV
  • Schönstatt.TV („Ein Ort, eine Spiritualität, eine Familie“)
  • Isarrunde/Spreerunde
  • FC Bayern TV
  • Sport1 Livestream
  • Latizon TV („Fernsehen über Lateinamerika“)
  • Amazing Discoveries
  • DCTP.TV („Spiegel TV“, „Focus TV Reportage“)
  • Promiflash.tv
  • Blabla.Café

Update vom 11. Mai 2017: Nach GamesWirtschaft-Informationen prüfen derzeit auch weitere große Anbieter, ob sie unter die Definition von Rundfunk fallen und somit einer Zulassungspflicht unterliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Berliner Niederlassung von Riot Games („League of Legends“).

Was kostet eine Rundfunklizenz?

Im Netz kursieren Summen von bis zu 10.000 Euro. Der Betrag hängt allerdings im Wesentlichen davon ab, welchen Umsatz ein Angebot erwirtschaftet und ob man als Antragsteller juristischen Beistand in Form eines spezialisierten Medienanwalts in Anspruch nimmt. Für typische Live-Streaming-Angebote dürften die Kosten nach übereinstimmender Auskunft von Fachanwälten im sehr niedrigen vierstelligen Bereich liegen. Für reichweitenstarke Vollzeit-Influencer finanziell sicher kein Problem, für Just-for-fun-Live-Spieler hingegen schon.

Einmal erteilt, gilt die Lizenz übrigens für mehrere Jahre. Es gibt also keine Monats- oder Jahresgebühren, wie verschiedentlich behauptet.

Welche Auflagen muss ein Antragsteller erfüllen?

Der Antragsteller muss zunächst eine Reihe von Formularen ausfüllen sowie Unterlagen einreichen, unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen, Gesellschafterverträge sowie konkrete Umsatzzahlen.

Live-Streaming mit Rundfunklizenz unterliegt den selben Werbe- sowie Jugendschutzbestimmungen wie jeder öffentlich-rechtliche oder private Fernsehsender. Der Letsplayer muss also Produktplatzierungen und Sponsorings explizit als solche ausweisen und kennzeichnen. Des Weiteren ist ein Jugendschutzbeauftragter zu benennen, der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwacht und zum Beispiel Zuschaueranfragen beantwortet. Das kann ein geschulter Mitarbeiter sein, ein externer Anwalt oder auch die USK.

In der Praxis heißt das: Aufwand und Kosten rentieren sich erst ab einer gewissen kommerziellen Größenordnung.

Wie kann ein Live-Streaming-Kanal die Rundfunkpflicht verhindern?

Wer den Aufwand für eine Rundfunklizenz scheut, aber trotzdem weiterhin live senden möchte, könnte zum Beispiel …

  • auf jedwede Kommentierung oder Aufbereitung verzichten – das reine Abfilmen eines Spiels ist unproblematisch, zumindest mit Blick auf die Zulassungspflicht. Aber: Viele Publisher untersagen eine unkommentierte, also „unredaktionelle“ 1:1-Übertragung von Spiel-Inhalten.
  • auf einen Sendeplan verzichten. Doch egal ob Live-Streaming-Anfänger oder Profi: Ein Sendeplan ist Pflicht, um das Publikum an einen bestimmten Sende-Rhythmus zu gewöhnen. „Gerade kleine Streamer müssen Sendepläne haben, damit die Zuschauer wiederkommen“, sagt zum Beispiel Erik Range („Gronkh“). „Das ist ein ganz normales Prozedere. Das macht jeder und das ist wichtig, dass du dir einen regelmäßigen Stream aufbaust, denn so kannst du dir deine Zuschauer aufbauen.“
  • … nur noch sporadisch, unregelmäßig und/oder anlassbezogen live streamen, am besten ohne langfristige Ankündigung. Wer beispielsweise nur einmal im Jahr zur Gamescom live streamt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit keine Probleme bekommen.

Radikal, aber theoretisch eine Option: eine Firma im EU-Ausland gründen, zum Beispiel in Belgien, Österreich oder auf Mallorca. Die Landesmedienanstalten sind nur für Unternehmen in ihrem jeweiligen Bundesland zuständig.

Warum verzichten die Landesmedienanstalten nicht einfach auf eine „Strafverfolgung“ der Kanäle?

In vielen Kommentaren im Netz ist von einer „Bagatelle“ oder „Grauzone“ die Rede, so dass man ja Gnade vor Recht ergehen lassen könnte. Doch so einfach ist es nicht: „Eine rechtliche Grauzone ergibt sich aus dem gesetzlich geregelten Rundfunkbegriff in Bezug auf Livestreaming nicht“, erklärt der ZAK-Vorsitzende Schneider. „Der geltende § 20 Abs. 2 RStV sieht ausdrücklich vor, dass im Fall der Feststellung eines rundfunkähnlichen Angebots im Netz der Anbieter aufgefordert wird, innerhalb eines gesetzlich geregelten Zeitraums einen Zulassungsantrag zu stellen. Alternativ kann er das Angebot auch inhaltlich so anbieten, dass es die Schwelle zum Rundfunk wieder unterschreitet. Die fehlende Lizenz allein erfüllt keinen Straftatbestand.“

Wie ist die Position der Medienanstalten?

Die Behörden waschen ihre Hände in Unschuld – da sie ja dazu angehalten sind, nach geltender Gesetzeslage zu handeln. Der Groll, der sich im Netz gegen die Medienanstalten entlädt, ist daher ungefähr so sinnvoll, als würde man eine Politesse beschimpfen, weil sie ein Knöllchen an einen Wagen im Halteverbot klemmt.

Im Grunde sind sich alle einig, dass die Vorschriften nicht zeitgemäß sind und der Web-Realität angepasst werden müssen. Die Landesanstalt für Medien NRW schlägt vor, die teure und umständliche Zulassungspflicht durch eine sogenannte „qualifizierte Anzeigepflicht“ zu ersetzen – wie sie für den Bereich des Internet-Radios bereits gilt. Dies war eine der Voraussetzungen dafür, damit sich eine vitale Webradio- und Podcast-Szene hat entwickeln können.

Eine solche „qualifizierte Anzeigepflicht“ ist zum einen kostengünstig und erfordert zum anderen nur einige wenige Angaben, zum Beispiel zur verantwortlichen Person.

Der Ball liegt aber ganz klar beim Gesetzgeber. „Wir haben keine übergeordnete Ziele, sondern vollziehen den Rundfunkstaatsvertrag. Überlegungen zu Übergangsregelungen sind uns nicht bekannt“, so Siegfried Schneider gegenüber GamesWirtschaft.

Twitch-Experte Marc Fühnen warnt indessen: „Live Streaming in Deutschland ist in erster Linie ein Riesenspaß und weniger ein großes Geschäft – es wäre sehr schade wenn uns der deutsche Amtsschimmel diesen Spaß gleich zu Beginn verderben würde.“

Weitere Informationen rund ums Thema Rundfunklizenz:

 

3 Kommentare

  1. Absolut lächerlich und meilenweit am aktuellen Zeitgeschehen vorbei. Also genau das was man von den Rundfunkzentralen und Konsorten schon seit langem gewohnt ist. Höchste Zeit diese unnützen archaischen Organisationen von der Bildfläche verschwinden zu lassen.
    Das einzige, für was sie heute noch gut sind, ist Steuergelderverschwendung und Postenvergabe durch die Politik nach dem ‚Favoritensystem‘.

  2. Gibt es denn eine vollständige, öffentlich einsehbare Liste mit allen Streamern, die bereits eine Rundfunklizenz haben? Würde vielleicht auch den Gerüchten über den Rocketbeans entgegenwirken.

    • Im Artikel ist eine Liste mit einigen der bekanntesten und größten Live-Streaming-Anbieter aufgeführt, darunter der FC Bayern München, Sport1 oder Rocket Beans TV. Eine darüber hinausgehende Übersicht gibt es unseres Wissens nach nicht.

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